Elternunterhalt
Immer häufiger kommt es vor, dass Kinder auf die Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden. Dies geschieht zumeist nicht durch die Eltern direkt, sondern seitens der Träger der Sozialhilfe.
Ein häufiger Fall der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt ist, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Oftmals reichen hier die Einkünfte und das Vermögen des pflegebedürftigen Elternteils nicht zur Deckung der Kosten des Pflegeheims aus.
In diesen Fällen wird vorrangig zunächst – falls vorhanden – der Ehegatte des Pflegebedürftigen auf Unterhalt in Anspruch genommen. Ist dieser jedoch nicht leistungsfähig, oder nicht vorhanden, wenden sich die Träger der Sozialhilfe an das Kind/die Kinder.
Es wird zunächst umfangreich Auskunft über die Einkünfte und Vermögen des Kindes und dessen Ehepartners verlangt. Derart in Anspruch genommene Kinder wenden sich häufig an mich.
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