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Das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung

Die Liebe ist verblasst, die Trennung erfolgt.
Bevor das endgültige Ende der Ehe durch eine Scheidung eingeläutet werden kann, muss jedoch in Deutschland das sogenannte Trennungsjahr absolviert werden. Doch was bedeutet das genau und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Warum ist das Trennungsjahr vorgeschrieben?

Grundsätzlich ist eine Ehe auf Dauer angelegt. Im Trennungsjahr soll den Eheleuten die Möglichkeit gegeben werden, sich über ihre Gefühle und Absichten klar zu werden. Wollen sie tatsächlich endgültig die Ehe beenden, oder gibt es noch eine Chance für die Fortführung der Ehe?

Geschieden wird eine Ehe nur dann, wenn sie gescheitert ist. Dies wird dann angenommen, wenn

  • die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.
  • die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben
  • leben die Ehegatten bereits seit drei Jahren voneinander getrennt, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Achtung: Trägt ein Ehegatte im Scheidungsverfahren Tatsachen von vor, die gegen eine Trennung sprechen, kann, soweit diese nicht widerlegt
werden können, die Scheidung nach einem Jahr nicht erfolgen.

Voraussetzungen für das Trennungsjahr

Zwischen den Eheleuten darf keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehen. Dies ist offenkundig, wenn ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung endgültig auszieht.
Es ist auch eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung möglich. Diese ist jedoch schwer nachweisbar. Es müssen beide Partner getrennte Räume nutzen und keine wechselseitigen Versorgungsleistungen mehr erbringen. Die sogenannte Trennung von Tisch und Bett ist erforderlich. Es ist ein getrennter Haushalt zu führen, also getrennte Kassen, getrenntes Einkaufen, keine Versorgung des anderen. Nur in Notfällen ist Hilfe zulässig.

Achtung: Wenn beide Ehepartner innerhalb der ehegemeinsamen Wohnung verbleiben, ist es erforderlich schriftlich festzuhalten, an welchem Tag
die Trennung erfolgte und, wie die Räumlichkeiten untereinander aufgeteilt wurden. Nur einmal vorhandene Räume, wie insbesondere
die Küche, dürfen nur getrennt genutzt werden.

Während des Trennungsjahres darf keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr geführt werden. Kurzzeitige Versöhnungen bis zu max. 3 Monaten führen jedoch nicht zur Unterbrechung des Trennungsjahres.

Nachweis des Trennungszeitpunkts

Trennt sich ein Ehepartner gegen den Willen des anderen, so muss er im Scheidungsantrag den Trennungstermin nachweisen können. Ist er aus der ehegemeinsamen Wohnung ausgezogen, so ist dieser Nachweis in der Regel problemlos zu führen. Bei einer Trennung innerhalb der ehegemeinsamen Wohnung ist es sinnvoll, dem anderen nachweislich die Trennung mitzuteilen, möglichst in Anwesenheit von Zeugen oder durch schriftliche Mitteilung, die der andere gegenzeichnen muss.

Unterhalt im Trennungsjahr

Ab dem Tag der Trennung hat der wirtschaftlich schwächere Ehepartner einen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt. Dieser ist grundsätzlich so lange zu zahlen, bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist.

Achtung: Auch wenn der Unterhaltsanspruch grundsätzlich ab dem Tag der Trennung besteht, muss er jedoch geltend gemacht werden, damit der
den Unterhalt schuldende Ehepartner auch wirksam zur Zahlung verpflichtet wird. Er muss also im Monat der Trennung unter Fristsetzung
aufgefordert werden, entweder einen bestimmten Unterhaltsbetrag zu zahlen oder Auskunft über sein Einkommen zu erteilen und mit der
Höhe des sich daraus ergebenden Unterhaltsanspruchs in Verzug gesetzt werden.

Lassen sie sich hier unbedingt direkt nach der Trennung von einem Anwalt, möglichst einem Fachanwalt im Familienrecht, beraten.

Aufenthalt und Betreuung der ehegemeinsamen Kinder

Im Zuge der Trennung ist möglichst eine Einigung darüber zu finden, bei wem die Kinder nach der Trennung leben. Darüber hinaus muss eine Einigung zum Umgang des Ehepartners mit den ehegemeinsamen Kindern gefunden werden, bei dem die Kinder nicht leben. Ist keine Einigung möglich, so muss der Aufenthalt und/oder der Umgang gerichtlich geregelt werden.

Kindesunterhalt

Der Ehepartner, bei dem die Kinder nicht leben, ist verpflichtet, Unterhalt für die ehegemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten.

Fazit:

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeit, in der die Ehepartner ihre Trennungsabsicht überdenken und entweder versuchen können, ihre Ehe zu retten, oder ihre Trennungsabsicht verfestigen. Der Trennungszeitpunkt ist unbedingt nachweislich festzulegen.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann man der Scheidungsantrag von einem Ehepartner gestellt werden.

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