Rechtsgebiet

Scheidungsfolgen­vereinbarung

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Die Scheidungsfolgen­vereinbarung

Wenn kein Ehevertrag besteht, bietet die Scheidungsfolgenvereinbarung die letzte Gelegenheit, eine einvernehmliche Regelung bezüglich der Vermögensaufteilung und anderer individuell relevanter Angelegenheiten zu treffen.

Diese Vereinbarung kann dazu dienen, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostenintensiv sind. Zudem ermöglicht sie eine einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Anwalt erforderlich ist, was weitere Kosten reduziert.

Die Scheidung kann dadurch kostengünstiger, zügiger und reibungsloser erfolgen.

Inhalt der Vereinbarung

Welche Themen werden behandelt?

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können verschiedene Themen behandelt werden, wie beispielsweise der nacheheliche Ehegattenunterhalt, der Zugewinnausgleich, die Verteilung gemeinsamen Immobilienbesitzes, die Übernahme von offenen Schulden, der Versorgungsausgleich, der Kindesunterhalt sowie die Aufteilung der Scheidungskosten. Die Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung können mit denen eines Ehevertrags vergleichbar sein.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Familienrecht erstellt wird, muss entweder während des Scheidungstermins vor Gericht protokolliert oder außergerichtlich notariell beglaubigt werden, um rechtlich bindend zu sein.

Inhalt der Vereinbarung

Für wen besonders wichtig?

Insbesondere für Unternehmer/innen und vermögende Ehepartner, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, ist es unter Umständen existenziell wichtig, noch eine Einigung mit dem Ehepartner über die Scheidungsfolgen zu finden.

Im Streitfall ist ansonsten der Wert des Unternehmens zu ermitteln, welches durch aufwändige und kostenträchtige Sachverständigengutachten geschieht und der Unternehmer ist unter Umständen verpflichtet, sofort mit Rechtskraft der Ehescheidung die Hälfte des Wertes des Unternehmens oder seines Anteils am Unternehmen an den Ehepartner auszuzahlen. Dies verkraften die wenigsten Unternehmen. Zudem ist dann jahrelanger Streit und jahrelange Gerichtsverfahren vorprogrammiert.

(Weitere Informationen finden Sie auch im Abschnitt über Eheverträge für Unternehmer/innen, Gesellschafter und Selbständige)

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