Kinderehen in Deutschland – Ein brisantes Thema!
Mitte des letzten Jahres waren im deutschen Ausländerzentralregister ca. 1500 verheiratete minderjährige Ausländer eingetragen. Mehr als 900 davon stammen aus den Hauptflücht
Dann füllen Sie das Scheidungsformular aus und Ihr Scheidungsantrag kann schon morgen dem Gericht vorliegen.
Der Begriff der Online-Scheidung führt häufig zur Verwirrung und bedarf daher einer genauen Erklärung.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Auflösung der Ehe selbst vor Gericht und in Anwesenheit der Eheleute stattfindet. Lediglich die Korrespondenz mit mir und die Übersendung der benötigten Unterlagen spielen sich online ab. Nutzen Sie die Vorteile und ersparen Sie sich die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt, die Wartezeit auf einen Termin und den Weg zur Anwaltskanzlei.
Eine Online-Scheidung ist aber nur dann sinnvoll, wenn Sie wichtige Entscheidungen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht oder Haushaltsteilung mit Ihrem Ehepartner im Vorfeld geregelt haben, so muss am Ende nur noch die einvernehmliche Eheauflösung durchgeführt werden und gegebenenfalls ein Versorgungsausgleich stattfinden. Wenn Sie darüber hinaus stark in Ihren Beruf eingespannt sind und ohnehin viel Zeit vor dem Rechner verbringen, dann ist die Online-Scheidung für Sie der richtige Weg. Er erspart Ihnen Zeit und ermöglicht Ihnen persönlichen Kontakt mit mir über das Telefon oder auch via Videogespräch.
Durch die virtuelle Konsultation entfallen bei der Online-Scheidung sämtliche Unkosten wie Fahrtkosten oder Parkgebühren. Die einzige Ausnahme sind die Kosten anlässlich des Scheidungstermins. Zudem werden von mir nur die gesetzlichen Mindestgebühren geltend gemacht. Somit ist dieses Verfahren auch die kostengünstigste Möglichkeit, eine gescheiterte Ehe auflösen zu lassen.
Der Ablauf einer Online-Scheidung sieht wie folgt aus: Im ersten Schritt füllen Sie das Scheidungsformular aus und teilen mir alle wichtigen Daten mit. Nach Eingang Ihrer Auskünfte werde ich Ihnen die sich daraus ergebenden Aufwandskosten mitteilen. Die Gerichtsgebühren müssen von Ihnen als Antragsteller erst einmal vollumfänglich gezahlt werden, damit der Scheidungsantrag zugestellt werden kann.
Nach Abschluss des Verfahrens bekommen Sie die Hälfte der Gebühren zurückerstattet, da die Kosten des Scheidungsverfahrens immer gegeneinander aufgehoben werden. Jeder Ehepartner zahlt seinen Anwalt selbst und die Hälfte der Gerichtskosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss grundsätzlich nur der Antragsteller anwaltlich vertreten werden. Als solcher sind Sie dann auch verpflichtet, meine Kosten zu übernehmen. Es steht Ihnen jedoch selbstverständlich frei, intern mit Ihrem Ehepartner die Teilung dieser Kosten zu vereinbaren.
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