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Unternehmenswert im Scheidungsfall – Die Bombe tickt!

Verliebt, verlobt, verheiratet und schon ist mit der Ehe auch ein Rechtsverhältnis begründet worden.

Jungunternehmer oder junge Unternehmensgründer, die ihre Liebe mit einer Hochzeit krönen, bedenken oft nicht, dass sich Ehe und Unternehmen auch auseinander entwickeln können.

Welche Folgen eine Scheidung für das Unternehmen haben kann, wird oft nicht bedacht.

Zum Zeitpunkt der Eheschließung steckt das Unternehmen oft noch in den Kinderschuhen, sodass noch kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist und damit auch noch keine Gedanken an den Schutz des Unternehmens verschwendet werden.

Die rechtlichen Folgen, die eine Ehe ohne Ehevertrag für einen jungen Unternehmer mit einem expandierenden Unternehmen haben kann, liegen nicht im Fokus. Oftmals sind sie auch völlig unbekannt.

Scheitert die Ehe, so richtet sich, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, der wirtschaftliche Ausgleich zwischen den Ehegatten nach den gesetzlichen Regelungen.

Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gesetzgeber will, dass das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt wird. Derjenige, der ein größeres Vermögen erwirtschaftet hat, muss die Hälfte der Differenz zu dem von dem anderen Ehegatten erwirtschafteten Vermögen an diesen ausgleichen.

Nehmen wir einmal an, der Ehemann hat ein Unternehmen, welches sich sehr gut entwickelt und dessen Wert massiv steigt. Seine Frau zieht die gemeinsamen Kinder auf und hilft nach Kräften im Unternehmen mit.

Der Wert des Unternehmens steigt, doch die Ehe geht dabei in die Brüche. Es kommt zur Trennung.

Dies ist dann für den Ehemann der finanzielle Supergau.

Hat die Ehefrau kein eigenes Vermögen erwirtschaftet, so muss er die Hälfte seines Vermögens und damit auch die Hälfte des Wertes des Unternehmens in bar an seine Ehefrau auszahlen. Fällig wird dieser Anspruch sofort mit Rechtskraft der Scheidung.

Meist bedeutet dies für den Unternehmer, dass er sein Unternehmen verkaufen muss, da er nicht in der Lage ist, den hälftigen Wert des Unternehmens in bar an seine Frau auszuzahlen.


Vorsorge treffen durch Ehevertrag

Es ist daher sinnvoll, frühzeitig die Notwendigkeit eines Ehevertrages zu erkennen. Vor der Eheschließung oder während intakter Ehe ist die Möglichkeit, einvernehmliche Regelung zu finden, dieses Unternehmen schützen, exponentiell höher, als im Trennungsfall.

Hier bieten sich unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten an, die auf den Einzelfall zugeschnitten werden können. So kann das Unternehmen komplett aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden und nur hinsichtlich des sonstigen während der Ehe erwirtschafteten Vermögens der Zugewinnausgleich vereinbart werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, einen höchst-oder Fixbetrag hinsichtlich des Wertes des Unternehmens zu vereinbaren.

Es sind viele weitere Regelungen denkbar und möglich. Ein Ehevertrag sollte konkret auf die Situation und die Bedürfnisse der jeweiligen Eheleute zugeschnitten sein.

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