Sorgerecht nach Trennung und Scheidung

Das sollten Sie als Eltern über das Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder nach Trennung und Scheidung wissen

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Das am 01.07.1998 in Kraft getretene Kindschaftsreformgesetz sieht als Regelfall das gemeinsame Sorgerecht vor.

Die Übertragung der elterlichen Sorge allein auf einen Elternteil ist seit dem die Ausnahme und wird nur dann vorgenommen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Anmerken möchte ich Folgendes:

Kinder sind die Hauptleittragenden, wenn die Eltern sich trennen. Sie verlieren einen Elternteil als ständige Bezugsperson.
Leider werden Kinder nach der Trennung oft auch instrumentalisiert und regelrecht zur Handelsware. In ihrer persönlichen Betroffenheit und ihrem Schmerz anlässlich der Trennung gelingt es vielen Eltern nicht, Paar- und Elternebene zu trennen und das Wohl ihrer Kinder nachhaltig im Blick zu behalten.

Es herrscht zwischen den Fachkreisen Einigkeit darüber, dass für Kinder nach einer Trennung der Eltern grundsätzlich beide Elternteile gleich wichtig sind. Vor diesem Hintergrund kann auch ich, selbst Mutter und nunmehr seit fast zwanzig Jahren im Familienrecht tätig, nur an Eltern appellieren (von Ausnahmefällen einmal abgesehen) zu versuchen, unabhängig von Ihrem persönlichen Animositäten im Hinblick auf Ihr Kind/Ihre Kinder einvernehmliche Lösungen zu finden und das Wohl Ihrer Kinder im Auge zu behalten.
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Gemeinsames Sorgerecht – auch bei Zerstrittenheit der Eltern

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Eltern im Streit
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Das Gesetz sieht als Regelfall auch nach Trennung und Scheidung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die ehegemeinsamen Kinder vor.

Ein Kriterium für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist bei gerichtlichen Entscheidungen die fehlende Kommunikationsfähigkeit der Eltern.

Aufgrund dessen wird oftmals in Sorgerechtsstreitigkeiten von dem das alleinige Sorgerecht beantragenden Elternteil vorgetragen, dass aufgrund grundlegender Meinungsverschiedenheiten und ständiger Auseinandersetzungen mit dem anderen Elternteil hinsichtlich der Erziehung und Betreuung des Kindes die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge geboten ist.
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Bei Verletzung der Schulpflicht droht Sorgerechtsentzug.

kinder melden sich im unterricht
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In Deutschland besteht Schulpflicht. Doch auch hier kommt es immer wieder vor, dass Eltern ihre Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zur Schule schicken.

Nach einiger Zeit, nämlich wenn die Schulleitung zunächst vergeblich versucht hat mit den Eltern zu sprechen, bzw. diese dazu zu veranlassen, ihr Kind/ihre Kinder in die Schule zu schicken, wird das Jugendamt informiert.

Auch dort versucht man zunächst in Gesprächen mit den Eltern diese dazu zu motivieren, ihre Kinder (wieder) in die Schule gehen zu lassen, oder, wenn die Verweigerungshaltung von den Kindern ausgeht, diese dazu zu veranlassen, die Schule wieder zu besuchen. Wenn all diese Versuche scheitern droht jedoch der (teilweise) Sorgerechtsentzug.

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Ist das Wechselmodell die ideale Betreuungsform für mein Kind?

Glückliches Kind vor Tafel mit Muskeln aus Kreide dahinter
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Wechselmodell und Kindeswohl – verträgt sich das?

Das Wechselmodell ist inzwischen als Betreuungsform von Kindern nach Trennung der Eltern in aller Munde.

In Frankreich wird es bereits sehr häufig praktiziert. Von den schwedischen Trennungskindern wird rund 1/3 auf diese Weise betreut. Dort kann das Wechselmodell auch seit 2006 auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Doch die hiesigen Familiengerichte sind noch recht zurückhaltend was die Anregung oder gar Anordnung einer Betreuung der Kinder in Form des Wechselmodells angeht. Auch die Psychologen, die die Folgen, die ein praktiziertes Wechselmodel auf das Wohlergehen und die Entwicklung von Kindern haben, untersuchen, sind sich bisher nicht einig darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen das Wechselmodell für Kinder die ideale Betreuungsform ist.

So herrscht in Deutschland noch das „Residenzmodell“ als Betreuungskonzept vor, wonach das Kind vorwiegend bei einem Elternteil lebt, wobei es sich dabei, insbesondere bei kleinen Kindern, meist um die Mutter handelt. Es orientiert sich noch weitestgehend an dem traditionellen Rollenbild, wonach er Mann das Geld verdient und die Frau den Haushalt und die Kinder betreut.

Doch die Rollenverteilung hat sich in den letzten Jahrzehnten auch im Zuge der Emanzipation der Frau stark verändert, so dass auch die Betreuungsformen von Kindern nach der Trennung der Eltern hieran angepasst werden sollten. In diese Bresche soll das Wechselmodell springen.

Wann es wirklich sinnvoll und für Kinder gut ist, welche Voraussetzungen bei den Eltern gegeben sein sollten und, ob und in welchen Fällen es gegebenenfalls auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden sollte, erläutere ich im Folgenden.

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Finger weg von den Sparbüchern eurer Kinder!

Kind freut sich über viel Geld
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Immer wieder vergreifen sich Eltern, oft im Zuge der Trennung und um damit verbundene Kosten zu decken, an den Sparguthaben ihrer eigenen Kinder.

Bereits im Frühjahr berichtete ich über einen derartigen vom OLG Bremen entschiedenen Fall.

Nun mußte das OLG Frankfurt über einen solchen Fall entscheiden. Ein 7-jähriger Junge, vertreten durch seinen zu diesem Zeitpunkt bereits alleinsorgeberechtigten Vater, verlangte von seiner Mutter sein Sparguthaben in Höhe von 2.350,-€ nebst Zinsen zurück, welches seine Mutter zum Kauf  von Möbeln für das Zimmer des Kindes sowie Kleidung und Spielsachen für das Kind nach Trennung von dem Kindesvater und Umzug in eine neue Wohnung verwandt hatte.

Das OLG Frankfurt hob in seiner Entscheidung nochmals hervor, dass Eltern, die Gelder von den Sparbüchern ihrer Kinder abheben, rechtswidrig handeln.

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Patchwork-Familien

Patchwork-Familien und die mit dieser Familienstruktur verbundenen Probleme

In den Patchwork-Familien leben Erwachsene mit Kindern aus früheren Beziehungen zusammen. Auch ich selbst bin schon Patchwork-Familien-erprobt und kenne die damit verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Probleme.Inzwischen wird mehr als jede dritte Ehe geschieden. Oft sind Kinder von diesen Trennungen betroffen. So kommt es, dass inzwischen die Patchwork-Familie der dritthäufigste Familientyp nach der „Kernfamilie“ und den Alleinerziehenden ist.

Gerade für Kinder ist es oft schwierig, eine solche neue Familie zu akzeptiern. Sie wollen ja eigentlich, dass ihre „richtige“ Mama und ihr „richtiger“ Papa wieder mit ihnen zusammenleben. Geht das schon nicht, so wollen sie wenigstens den Elternteil, bei dem sie leben, für sich alleine haben. Bei Kindern ab ca. 6 Jahren kommen auch oft noch schwere Loyalitätskonflikte hinzu. Sie fühlen sich wie „Verräter“ an dem nicht mit ihnen zusammenlebenden Elternteil, wenn sie den Stiefelternteil mögen. Hier gilt es Geduld und Durchhaltevermögen zu zeigen.

 

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Impfungen des Kindes – Wer darf entscheiden?

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Der Streit um den kleinen Piks.

Immer öfter kommt es vor, dass sich Eltern nicht darüber einigen können, ob oder in welchem Umfang ihr Kind geimpft werden soll.

Viele Elternteile sind durch Medienberichte oder Mund-zu-Mund-Propaganda, wonach es bei Kindern zu schweren Schädigungen aufgrund von Impfungen gekommen sein soll, oder auch tatsächlich kam, verunsichert.

Schon wenige Wochen nach der Geburt müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind gegen Diphterie, Hiernhautentzündung, Kinderlähmung und andere Krankheiten impfen lassen.

Artikel und Internetseiten, in denen beschrieben wird, welche schweren gesundheitlichen Folgen eine Impfung für ein bestimmtes Kind hatte, in denen gar die These aufgestellt wird, dass Impfungen für die Erkrankung der Kinder an AD(H)S verantwortlich sei (so ein Bericht der Alpenschau), verunsichern viele Eltern und lassen Einige auch zu Impfgegnern werden.

Auch ich stand vor neun Jahren nach der Geburt meiner Tochter vor der Entscheidung und habe mich erst einmal informiert, bevor ich mich entschied, mein Kind impfen zu lassen.

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Wie Sie trotz Gütertrennung Ihr Geld zurückbekommen.

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In meinem Artikel vom 31.03. 16 hatte ich bereits über die „Konkludente Ehegatteninnengesellschaft“ als güterrechtlichem Ausgleichsanspruch referiert.

Heute möchte ich Ihnen eine andere Möglichkeit, in der Ehe für den Ehepartner investiertes Geld zurückzubekommen, vorstellen.

Es ist mir passiert

und geschieht auch vielen anderen, die in dem Glauben an den Ehepartner und den Bestand der Ehe ohne vertragliche Regelungen dem anderen Geld zur Verfügung stellen. Die Ehe geht in die Brüche, der Ehepartner beruft sich auf den Ehevertrag, der Gütertrennung vorsieht, und der Ehegatte, der ihm sein Geld gegeben hat, steht mit leeren Händen da.

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Ein Papa, der diesen Titel wirklich verdient!

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Väter haben es leider auch heute noch oft schwer, wenn sie nach gescheiterter Ehe möchten, dass das Kind oder die Kinder bei ihnen leben.

Manchmal ist dieser Wunsch auch aufgrund der tatsächlichen Lebensumstände zwar nachvollziehbar, aber schwer mit den Bedürfnissen des Kindes vereinbar. Ich denke da an beruflich stark engagierte Väter, die ein kleines Kind zu sich nehmen wollen. So ein Kind braucht noch ganz viel Nähe von mindestens einem Elternteil und sollt nicht den ganzen Tag fremdbetreut werden, wobei da auch oft noch nicht einmal den Arbeitszeiten des Vaters angepasste Möglichkeiten bestehen.

Immer häufiger ist der Wunsch des Vaters, das erlebe ich in meiner Praxis, jedoch fundiert durchdacht und den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder angepasst. Insbesondere bei Kindern, die schon den Kindergarten oder die Schule besuchen, gelingt es den Vätern gezielt ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anzupassen.

Wenn diese engagierten Väter auch bereits während des ehelichen Zusammenlebens mit der Kindesmutter viel Zeit mit ihren Kindern verbracht haben, dann sollten die Kinder auch bei ihnen leben dürfen, wenn sie dies wollen, und/oder es ihrem Wohl am ehesten entspricht.

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Der Kampf um’s Kind – Was Väter wissen sollten!

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Leider werden Kinder in einer Trennung oft zum Zankapfel zwischen den Elternteilen.

Bei Frauen spielen hier oft erhebliche Ängste, wie die, auch noch das geliebte Kind zu verlieren, eine Rolle. Gerade dann, wenn sie finanziell dem Kind nicht viel bieten können, der Vater aber über ein gutes Einkommen verfügt, quälen die Frauen sich oft mit der Angst, der Vater könne das Kind „kaufen“ und versuchen deshalb den Kontakt zwischen Vater und Kind einzuschränken oder gar zu unterbinden.

Natürlich gibt es auch andere Gründe, weswegen den Vätern der Umgang erschwert oder verweigert wird.

Doch wenn nicht erhebliche Gründe in der Person des Vaters begründet sind, wie bspw.  Gewalt, sexueller Mißbrauch, Drogensucht, schwere Alkoholabhängigkeit, wird mit dieser Verweigerungshaltung nur dem Kind Schaden zugefügt.

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