Parkplatzunfall – Haftungsquote?
Allgemeines zum Parkplatzunfall.
Vielen ist es schon passiert, beobachtet hat es schon fast jeder.
Die typischen Parkplatzrempler.
Doch heißt das immer automatisch, dass beide hälftig Schuld an dem Unfall haben?
Die Versicherungen gehen nahezu grundsätzlich davon aus und zahlen allenfalls die Hälfte des Schadens des Unfallgegners.
Hartnäckig ignorieren Sie jeglichen Vortrag von uns Anwälten, der eine Alleinhaftung ihres Versicherungsnehmers begründen würde.
Ein großer Streitpunkt ist hier oft, dass ein Unfallbeteiligter behauptet, zum Unfallzeitpunkt mit seinem Fahrzeug bereits gestanden und den Unfall daher nicht verhindern haben könne.
Die Rechtsprechung spricht bei Parkplatzunfällen von dem sogenannten „Anscheinsbeweis“.