Vor einiger Zeit kam eine Frau zu mir in die Kanzlei und bat mich um Rat.
Sie erzählte mir unter Tränen, daß sie gerade ihren Mann verlassen habe und zu einer Freundin gezogen sei. Aber sie habe Angst, daß ihr Mann sie zurückholen werde. Dabei war sie der festen Überzeugung, daß sie dann auch zu ihm zurückkehren muss.
Als ich vorsichtig nachfragte, warum sie sich getrennt habe, bekam ich eine erschütternde Geschichte zu hören.
Ihr Ehemann hatte sie über Jahre hinweg regelmäßig verprügelt und zwar derart brutal, daß sie mehrfach mit gebrochenen Knochen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Dennoch blieb sie bei ihm in dem festen Glauben, dies ihrer gemeinsamen Tochter zuliebe tun zu müssen. Die Tochter sollte in einer „intakten“ Familie aufwachsen.
Eines Tages kam eine Frau zu mir in die Kanzlei und erzählte mir, dass Sie sich gerade von ihrem Mann getrennt habe und nun praktisch vor dem Nichts stünde.
Es stellte sich heraus, dass diese Frau bereits über Jahre hinweg in ihrer Ehe sehr unglücklich war und dennoch bei ihrem Mann blieb, weil sie an sich den Anspruch stellte der ehegemeinsamen Tochter eine intakte Familie bieten zu müssen. Erst als sie kurz vor einem physischen und psychischen Zusammen- bruch stand, trennte sie sich. Sie musste einsehen, dass sie dem Kind im Prinzip von Anfang an keine intakte Familie hatte bieten können, und dass dies auch gar nicht in ihrer Macht lag.
Über Jahre hinweg hatte sie ihre eigenen Bedürfnisse immer weiter zurückgestellt, um den Schein einer guten Ehe aufrecht zu erhalten. Alle Apelle an den Ehemann doch endlich auch mehr Verantwortung zu übernehmen und auch seine Verhaltensweisen zu überdenken schlugen fehl. Da er sie weder körperlich mißhandelte, noch das Kind schlecht behandelte, sah sie trotz der Tatsache, dass sie selbst todunglück- lich war, keine Berechtigung für sich, aus der Ehe auszubrechen.
Vor einiger Zeit kam eine Frau zu mir und erzählte, dass ihr Mann plötzlich und ohne vorherige Ankündigung ausgezogen sei und Sie mit den Kindern zurückgelassen habe. Sie wisse nicht einmal, wo er sich aufhalte.
Die Eheleute hatten zwei gemeinsame Kinder, einen 8 und einen 2 Jahre alten Jungen. Es stellte sich heraus, dass der Vater eine Freundin hatte und zu dieser gezogen war. Diese Frau hatte eine Tochter und war von dem Ehemann der Mandantin schwanger. Alle Versuche, den Mann dazu zu bewegen, regelmäßig Umgang mit seinen ehelichen Kindern zu pflegen schlugen fehl. Dabei war er vor der Trennung derjenige gewesen, der sich vorrangig um die Kinder gekümmert und diese versorgt hatte. Die Mandantin war sehr passiv gewesen und hatte eher in ihrer eigenen virtuellen Welt gelebt. Dementsprechend litt auch insbesondere der achtjährige Junge schwer unter der Trennung vom Vater. Da dieser Junge, die Familie lebte in der Nachbarschaft, mir ans Herz gewach- sen war, versuchte ich in Zusammenarbeit mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom Jugendamt alles, den Vater umzustimmen und dazu zu motivieren, seine Kinder wieder regelmäßig zu sehen. Auch die Mandantin, die mit der neuen Situation völlig überfordert war, wünschte den Kontakt zwischen dem Vater und den Kindern.
Schließlich wurde im Rahmen eines gerichtlichen Sorgerechtsverfahrens seitens des zuständigen Richters noch einmal nachhaltig an den Kindesvater apelliert, der Verantwortung gegenüber seinen Kindern gerecht zu werden. Daraufhin sicherte der Mann zu, zukünftig wieder Umgang mit seinen Kindern haben zu wollen. Doch -leider-, nach wenigen Wochen ließ er sich bereits aber- mals nicht mehr bei seinen Kindern blicken.
Vor einiger Zeit kam eine Mandantin völlig aufgelöst und ängstlich mit ihrem kleinen Sohn auf dem Arm zu mir. Sie sagte mir unter Tränen, dass ihr Mann sie wieder vor den Kindern geschlagen habe und sie das nicht mehr aushalte könne. Zudem habe er auch schon ihre Tochter aus erster Ehe geschlagen. Sie traue sich nicht mehr zurück in ihre Wohnung, da sie Angst vor weiteren Schlägen hatte. Die Tochter befand sich zu diesem Zeitpunkt bei einer Freundin.
Ich beruhigte sie und vereinbarte mit ihr, dass ich die Polizei rufe, damit sie ihn aus der Wohnung verweist. Weiterhin erklärte ich ihr, dass ich noch am selben Tag einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen werde, der es ihm unter Strafandrohung verbietet, sich ihr zu nähern und Kontakt aufzunehmen.
Gesagt, getan. Da die Mandantin Angst hatte allein zu der Wohnung zu gehen und vor der Wohnung auf die gerufene Polizei zu warten, ging ich mit. Drei Polizeibeamte kamen ungefähr gleichzeitig mit uns vor der Wohnung an. Der Mann, ein Schwarzafrikaner, öffnete die Tür, wurde jedoch sofort äußerst agressiv, als die Polizeibeamten ihn aufforderten, seine notwendigsten Sachen zu packen und die Wohnung unverzüglich zu verlassen. Er brüllte seine Frau an, dass sie das noch bereuen werde und scheute sich auch nicht mir das Gleiche anzudrohen. Die Polizeibeamten hatten Mühe ihn zu dritt festzuhalten und daran zu hindern, sich auf uns zu stürzen.
Vor einer Weile kam eine Mandantin zu mir und erzählte mir sichtlich aufgebracht, dass am Tag zuvor plötzlich die Polizei bei Ihr vor der Tür stand und ihr einen Durchsuchungsbeschluß zeigte. Ehe Sie es sich versah betraten etliche Polizisten die eheliche Wohnung, die sie zusammen mit ihrem Ehemann bewohnte.
Als sie dann, noch völlig geschockt, nachfragte, was denn der Grund für die Durchsuchung sei, wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Ehemann im Verdacht stünde, kinderpornographische Seiten im Internet herunterzuladen und auch zu verbreiten.
Das war zu viel für die Frau. Sie brach erst einmal weinend zusammen. Der Ehemann war bei der Arbeit und sie konnte ihn nicht erreichen.
Doch es sollte noch schlimmer kommen. Nachdem die Polizisten mit dem PC und Notebook des Mannes sowie zahlreicher CD’s die Wohnung wieder verlassen hatten, kam schließlich der Mann nach hause. Sie sprach ihn auf das Geschehene an und er stritt die Vorwürfe noch nicht einmal ab. Er erklärte ihr, die nunmehr völlig zu verzweifeln drohte, dass er tatsächlich Seiten mit unbekleideten Kindern angeschaut habe, was er jedoch keineswegs schlimm fand.
Vor diese Alternative werden auch heute noch insbesondere Frauen von ihren zukünftigen Männern gestellt.
Vor einiger Zeit kam eine junge Frau aus Heidelberg in meine Kanzlei und erklärte mir, dass ihr Verlobter sie nur heiraten wollte, wenn sie einen Ehevertrag, dessen Entwurf sie dabei hatte, unterschreibt.
Auf meine Nachfrage nach ihren Lebensumständen, erzählte sie mir, dass sie aus einfachen Verhältnissen käme und eine Ausbildung zur Konditorin abgeschlossen habe. Auf einer Party habe sie ihren jetzigen Verlobten kennengelernt, welcher aus einer Unternehmerfamilie stamme. Er selbst sei Geschäftsführer eines im Eigentum seines Vaters stehenden Bauunternehmens, welches er in Kürze übertragen bekommen sollte. Zudem gab es weiteres Vermögen, das er als einziges Kind einmal erben würde.
Väter haben es leider auch heute noch oft schwer, wenn sie nach gescheiterter Ehe möchten, dass das Kind oder die Kinder bei ihnen leben.
Manchmal ist dieser Wunsch auch aufgrund der tatsächlichen Lebensumstände zwar nachvollziehbar, aber schwer mit den Bedürfnissen des Kindes vereinbar. Ich denke da an beruflich stark engagierte Väter, die ein kleines Kind zu sich nehmen wollen. So ein Kind braucht noch ganz viel Nähe von mindestens einem Elternteil und sollt nicht den ganzen Tag fremdbetreut werden, wobei da auch oft noch nicht einmal den Arbeitszeiten des Vaters angepasste Möglichkeiten bestehen.
Immer häufiger ist der Wunsch des Vaters, das erlebe ich in meiner Praxis, jedoch fundiert durchdacht und den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder angepasst. Insbesondere bei Kindern, die schon den Kindergarten oder die Schule besuchen, gelingt es den Vätern gezielt ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anzupassen.
Wenn diese engagierten Väterauch bereits während des ehelichen Zusammenlebens mit der Kindesmutter viel Zeit mit ihren Kindern verbracht haben, dann sollten die Kinder auch bei ihnen leben dürfen, wenn sie dies wollen, und/oder es ihrem Wohl am ehesten entspricht.
Eine völlig aufgelöste Frau kam in meine Kanzlei und erklärte mir, dass ihr Ehemann am Wochenende plötzlich seine Sachen gepackt und mit den Worten gegangen sei, sie solle es nicht wagen, Unterhalt von ihm zu verlangen, sonst passiere etwas.
Sie war schwanger und hatte gerade erst ihre Ausbildung abgeschlossen.
So hatte sie kein Einkommen und war auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Doch sie hatte auch große Angst vor ihrem Mann und dessen Reaktion, wenn er einen Brief von mir bekäme, in dem ich ihn zur Unterhaltszahlung auffordere. Außerdem wußte sie nicht sicher, wo er sich aufhielt.
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