Der Fall:
Eine völlig aufgelöste Frau kam in meine Kanzlei und erklärte mir, dass ihr Ehemann am Wochenende plötzlich seine Sachen gepackt und mit den Worten gegangen sei, sie solle es nicht wagen, Unterhalt von ihm zu verlangen, sonst passiere etwas.
Sie war schwanger und hatte gerade erst ihre Ausbildung abgeschlossen.
So hatte sie kein Einkommen und war auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Doch sie hatte auch große Angst vor ihrem Mann und dessen Reaktion, wenn er einen Brief von mir bekäme, in dem ich ihn zur Unterhaltszahlung auffordere. Außerdem wußte sie nicht sicher, wo er sich aufhielt.
Hier war schnelle Hilfe gefragt.
Rechtliche und praktische Unterstützung
Die Frau vermutete, dass ihr Mann bei seinen in einem Nachbarort lebenden Eltern untergekommen war und so beantragte ich unter Angabe dieser Adresse den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.
Der Antrag konnte unter der Adresse der Eltern zugestellt werden.
Glücklicherweise hatte die Frau mehrere Lohnabrechnungen des Mannes in der Wohnung gefunden, so dass sein ungefähres Einkommen bekannt war und dem Antrag zugrunde gelegt werden konnte.
Wichtig war außerdem zu erfahren, wie ernst die Drohung des Ehemannes zu nehmen war und womit die Mandantin rechnen mußte.
Sie erklärte auf Nachfrage, dass er sie nie geschlagen aber oft gedemütigt habe.
Daraufhin riet ich ihr, das Schloss an der Wohnung auszutauschen (er hatte ja noch einen Schlüssel) oder ein Zusatzschloss anzubringen und, wenn er vor der Tür stehen und „Randale“ machen sollte, die Polizei zu rufen. Weiterhin erläutere ich ihr, dass sie es sich auch nicht gefallen lassen muß, wenn er sie via SMS, Whats App oder Telefon bedrängt, bedroht und beleidigt.
Es gibt dann die Möglichkeit über einen Gewaltschutzantrag jede Kontaktaufnahme zu untersagen und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen.
Wie ich schon befürchtet hatte, stand er wutentbrannt vor der Wohnung, nachdem er den Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt zugestellt bekommen hatte. Er randalierte, drohte und schrie. Glücklicherweise öffnete die Mandantin ihm nicht die Tür, sondern drohte ihrerseits damit die Polizei zu holen, wenn er nicht sofort ginge.
So ging er schließlich, als Nachbarn im Hausflur auftauchten und sich über den Lärm beschwerten.
Doch dann begann er, sie mit nächtlichen Telefonanrufen, SMS und Whats App Mitteilungen zu bombardieren.
Zunehmend war für mich spürbar, dass sie diesem Druck nicht gewachsen war. Offenbar hatte ihr Selbstwertgefühl bereits unter den jahrelangen Demütigungen in der Ehe enorm gelitten.
Ich beantragte zum Einen den Erlaß eines Beschlußes nach dem Gewaltschutzgesetz, welcher ihm die Kontaktaufnahme verbot, riet ihr aber auch, bis zur in Kürze anstehenden Geburt des Kindes in ein Frauenhaus zu gehen, damit sie geschützt und unterstützt wird. Nach anfänglichem Zögern war sie einverstanden und ich stellte den Kontakt zum Frauenhaus her.
Sie wurde dort aufgenommen und der Beschluß nach dem Gewaltschutzgesetz wurde antragsgemäß erlassen.
Verhandlungstermin
Da das Familiengericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung von Trennungsunterhalt anberaumte, bei der das persönliche Erscheinen der Eheleute angeordnet war, mußte sie ihm dann in meiner Anwesenheit im Gericht gegenübertreten. Sie hatte Angst davor, dass er sie dort wieder bedrohen und beleidigen würde.
Ich nahm sie in meinem Auto mit zum Gericht, damit sie nicht das Risiko hatte, allein auf ihn zu treffen.Wir trafen dann erst vor dem Richterzimmer (Familienrechtliche Verhandlungen sind zumeist nicht öffentlich und werden oft von den Richtern in deren Zimmern abgehalten) auf den Ehemann. Dieser baute sich gleich drohend vor der Mandantin und mir auf. Als ich ihn bat Abstand zu halten und ruhig zu bleiben, fing er an, auch mich massiv zu beleidigen. Eine vorbeigehende Rechtspflegerin bat ich dann darum, einen Wachtmeister herbeizurufen.
In der Zwischenzeit attakierte der Ehemann sowohl meine Mandantin als auch mich verbal massiv und verstellte uns den Weg, wenn wir uns entfernen wollten.
Ich gebe zu, dass auch mir etwas mulmig wurde.
Glücklicherweise kam schnell ein Wachtmeister hinzu, der den Mann in seine Schranken wies.
Auch bei der anschließenden Verhandlung im Richterzimmer war der Wachtmeister anwesend und saß neben dem Ehemann.
Der Richter wies diesen darauf hin, dass er im Trennungsjahr in jedem Fall vollumfänglich unterhaltsverpflichtet sei und, da die Mandantin ja ein Kind von ihm erwartete auch zumindest noch bis das Kind drei Jahre alt sei. Auch danach entfalle seine Unterhaltsverpflichtung voraussichtlich nicht ganz.
Obwohl der Richter ihm erläuterte, daß er dem von mir gestellten Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt i. H. von 1500,- € monatlich stattgeben werde und es für ihn günstiger sei, den Anspruch anzuerkennen, blieb dieser stur und wurde dann durch Beschluß zur Zahlung dieses Unterhalts verpflichtet.
Freiwillig zahlte er natürlich nicht.
Einleitung der Zwangsvollstreckung (hier: Lohnpfändung)
Mit dem rechtskräftigen Beschluß, in welchem der Ehemann zur Zahlung des Trennungsunterhalts verpflichtet wurde, konnte nun die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Da die Mandantin mir Lohnabrechnungen von ihm hatte geben können, konnte ich die Lohnpfändung einleiten, so dass die Mandantin nunmehr regelmäßig ihren Unterhalt bekommt.
Die Wende
Die Mandantin hat inzwischen eine gesunde Tochter bekommen.
Nachdem ich den Ehemann daraufhin aufforderte, auch Kindesunterhalt für die Tochter zu zahlen und eine Jugendamtsurkunde zum Kindesunterhalt erstellen zu lassen, lenkte er erstmals ein und zahlt regelmäßig den geschuldeten Unterhalt.
Auch belästigt und bedroht er die Mandantin nicht mehr.
Er wollte verständlicherweise auch Umgang mit dem Kind haben. Da ihm wohl selbst klar war, dass seine getrennt lebende Ehefrau ihm keinen Umgang gewähren kann, wenn er sie bei Kontakt beleidigt und bedroht, verhält er sich nunmehr korekt und kann sein Kind einmal pro Woche für eine Stunde sehen.
Fazit:
Es ist glücklicherweise oftmals so, dass auch dann, wenn anfänglich große Aggressionen im Spiel sind und keine vernünftige Regelung zu Unterhalt, Umgang, etc. möglich erscheint, nach einiger Zeit, manchmal recht schnell, manchmal erst nach mehreren Monaten, Ruhe einkehrt und sinnvolle Vereinbarungen geschlossen werden können, die es beiden Ehepartnern erlauben, ihren eigenen Neuanfang zu starten.
Wichtig ist es, gerade dann, wenn die Emotionen bei einer Trennung hochkochen, schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
So wird die Auseinandersetzung versachlicht und es ist, dies zeigt mir meine Erfahrung, in den meisten Fällen möglich, zügig Vereinbarungen zu treffen, die die betroffenen Eheleute entlasten.
Gerne stehe auch ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite und ebne Ihnen den Weg in Ihre Zukunft.
Ihre Fachanwältin im Familienrecht in Sandhausen, Heidelberg und Umgebung.