Vor einer Weile kam eine Mandantin zu mir und erzählte mir sichtlich aufgebracht, dass am Tag zuvor plötzlich die Polizei bei Ihr vor der Tür stand und ihr einen Durchsuchungsbeschluß zeigte. Ehe Sie es sich versah betraten etliche Polizisten die eheliche Wohnung, die sie zusammen mit ihrem Ehemann bewohnte.
Als sie dann, noch völlig geschockt, nachfragte, was denn der Grund für die Durchsuchung sei, wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Ehemann im Verdacht stünde, kinderpornographische Seiten im Internet herunterzuladen und auch zu verbreiten.
Das war zu viel für die Frau. Sie brach erst einmal weinend zusammen. Der Ehemann war bei der Arbeit und sie konnte ihn nicht erreichen.
Doch es sollte noch schlimmer kommen. Nachdem die Polizisten mit dem PC und Notebook des Mannes sowie zahlreicher CD’s die Wohnung wieder verlassen hatten, kam schließlich der Mann nach hause. Sie sprach ihn auf das Geschehene an und er stritt die Vorwürfe noch nicht einmal ab. Er erklärte ihr, die nunmehr völlig zu verzweifeln drohte, dass er tatsächlich Seiten mit unbekleideten Kindern angeschaut habe, was er jedoch keineswegs schlimm fand.
Die Frau verließ nunmehr fluchtartig die Wohnung. Unfassbar war es für sie, dass der Mann, mit dem sie jahrelang zusammengelebt hatte und von dem sie Kinder hatte haben wollen, pädophile Neigungen hatte und sie dies nicht bemerkt hatte.
Sie wollte so schnell wie möglich von ihm geschieden werden. Ich klärte sie über die in ihrem Fall bestehende Möglichkeit einer Härtefallscheidung auf. Sie wollte sich das überlegen und wir vereinbarten einen neuen Termin. Zu diesem erschien sie nunmehr fest entschlossen, die Härtefallscheidung zu beantragen. Inzwischen hatten seine Eltern sie massiv zu bedrängen begonnen, doch zu ihm zurückzukehren. Auch sie fanden es nicht schlimm, dass ihr Sohn Gefallen daran fand, sich nackte Kinder anzusehen.
Die beantragte Härtefallscheidung ging in diesem Fall problemlos durch. Das Gericht ging davon aus, dass es trotz der räumlichen Trennung für die Frau nicht zumutbar war, länger an einen Mann gebunden zu sein, der seinen eigenen Angaben zufolge pädophile Neigungen hatte.
Später wurde dieser Mann auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wie sich herausstellte, hatte er auch versucht, Kontakt zu Kindern herzustellen und sich mit diesen zu treffen, um seine Neigungen auszuleben.