Vor einiger Zeit kam eine Mandantin völlig aufgelöst und ängstlich mit ihrem kleinen Sohn auf dem Arm zu mir. Sie sagte mir unter Tränen, dass ihr Mann sie wieder vor den Kindern geschlagen habe und sie das nicht mehr aushalte könne. Zudem habe er auch schon ihre Tochter aus erster Ehe geschlagen. Sie traue sich nicht mehr zurück in ihre Wohnung, da sie Angst vor weiteren Schlägen hatte. Die Tochter befand sich zu diesem Zeitpunkt bei einer Freundin.
Ich beruhigte sie und vereinbarte mit ihr, dass ich die Polizei rufe, damit sie ihn aus der Wohnung verweist. Weiterhin erklärte ich ihr, dass ich noch am selben Tag einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen werde, der es ihm unter Strafandrohung verbietet, sich ihr zu nähern und Kontakt aufzunehmen.
Gesagt, getan. Da die Mandantin Angst hatte allein zu der Wohnung zu gehen und vor der Wohnung auf die gerufene Polizei zu warten, ging ich mit. Drei Polizeibeamte kamen ungefähr gleichzeitig mit uns vor der Wohnung an. Der Mann, ein Schwarzafrikaner, öffnete die Tür, wurde jedoch sofort äußerst agressiv, als die Polizeibeamten ihn aufforderten, seine notwendigsten Sachen zu packen und die Wohnung unverzüglich zu verlassen. Er brüllte seine Frau an, dass sie das noch bereuen werde und scheute sich auch nicht mir das Gleiche anzudrohen. Die Polizeibeamten hatten Mühe ihn zu dritt festzuhalten und daran zu hindern, sich auf uns zu stürzen.
Schließlich wurde er mit Polizeigewalt aus der Wohnung geholt und im Streifenwagen abtransportiert.
Doch das Ganze sollte für mich nicht folgenlos bleiben. Er versuchte seine Drohung wahr zu machen. Abends stand er plötzlich vor unserem Haus. Meine Tochter sagte mir, da steht ein schwarzer Mann vor dem Haus. Mir ist buchstäblich das Herz in die Hose gerutscht. Mein Mann ging raus und sagte ihm, dass er verschwinden soll, was er dann auch tat. Ab dem Abend habe ich meine Tochter abends nicht mehr allein vor die Tür gelassen und mir Pfefferspray besorgt. Er lungerte noch öfters abends in der Nähe unseres Hauses herum, aber passiert ist glücklicherweise nichts.
Die Mandantin versöhnte sich dann, wie es leider bei mißhandelten Frauen mit geringem Selbstwertgefühl häufig ist, wieder mit ihrem Mann. Ein halbes Jahr später trennte sie sich dann jedoch endgültig. Der dann erneut, da er sie natürlich wieder geschlagen hatte, gestellte Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz ging durch und er erhielt ein Kontaktverbot. Dies akzeptierte er dann auch und ich setzte für sie einen Kindesunterhaltsanspruch durch.
Inzwischen ist es für beide sogar möglich, sich über einen Umgang mit dem gemeinsamen Sohn zu verständigen und die Mandantin hat ein eigenständiges Leben begonnen, das ihr Selbstbewußtsein von Tag zu Tag mehr stärkt.