Blog

Der Kampf um’s Kind – Was Väter wissen sollten!

Markus Bormann – Fotolia.com

Leider werden Kinder in einer Trennung oft zum Zankapfel zwischen den Elternteilen.

Bei Frauen spielen hier oft erhebliche Ängste, wie die, auch noch das geliebte Kind zu verlieren, eine Rolle. Gerade dann, wenn sie finanziell dem Kind nicht viel bieten können, der Vater aber über ein gutes Einkommen verfügt, quälen die Frauen sich oft mit der Angst, der Vater könne das Kind „kaufen“ und versuchen deshalb den Kontakt zwischen Vater und Kind einzuschränken oder gar zu unterbinden.

Natürlich gibt es auch andere Gründe, weswegen den Vätern der Umgang erschwert oder verweigert wird.

Doch wenn nicht erhebliche Gründe in der Person des Vaters begründet sind, wie bspw.  Gewalt, sexueller Mißbrauch, Drogensucht, schwere Alkoholabhängigkeit, wird mit dieser Verweigerungshaltung nur dem Kind Schaden zugefügt.

Dabei sind die Motive meist, gerade, wenn es sich um die oben genannten Ängste handelt, völlig unbegründet. Wenn die Kinder bisher die Mutter als Hauptbezugsperson hatten und diese ihre Kinder liebevoll aufgezogen hat, werden die Kinder aufgrund der Bindung an die Mutter auch bei dieser bleiben wollen.

Sie brauchen aber auch einen möglichst unbelasteten Kontakt zum Vater.

Über dieses Thema, was mich selbst auch immer wieder in der Praxis beschäftigt, habe ich bereits mehrere Artikel geschrieben:

Umgangsrecht – Aussetzung, Ausschluß und Vereitelung

Wie oft darf ich als Umgangsberechtigter mein Kind sehen und was habe ich für Rechte?

Umgangswillige Väter können aufatmen: Sie bekommen Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Leider ist der Gerichtsweg, den ein Vater beschreiten muß, wenn er sein Kind gegen den Willen der Mutter sehen möchte, meist sehr lang und steinig. Zwangsmittel gegen die Mutter anzuwenden, damit tun sich viele Gerichte noch schwer.

Das AG München hat in einer Entscheidung vom letzten Jahr zur Durchsetzung des Umgangs des Kindesvaters eine nachahmenswerte Entscheidung getroffen.

Die Kindesmutter hatte hier eine in zweiter Instanz vor dem OLG München getroffene Umgangsvereinbarung immer wieder torpediert, indem sie die Umgangstage mit fadenscheinigen Begründungen absagte. Seit Ende November 2014 fanden keine Umgangskontakte mehr zwischen dem Vater und dem siebenjährigen Sohn statt.

Durch Beschluß vom 13.03.2015 ordnete daraufhin das AG München auf Antrag des Kindesvaters hin zur Durchsetzung des Umgangsrechts unmittelbaren Zwang gegen die Mutter an. Dies ist nach § 90 FamFG möglich. Da der Sohn hier bei seiner Anhörung vor Gericht erklärt hatte, dass er Kontakt zum Vater haben wollte und bereits gegen die Mutter verhängte Ordnungsmittel (Zwangsgeld, sogar 1 Tag Ordnungshaft) nicht zum Erfolg geführt hatten, sah der Richter es hier ( meiner Meinung nach zu Recht) als erforderlich und geboten an, nunmehr härtere Geschütze aufzufahren.

Er beauftragte einen Umgangspfleger mit der Vollstreckung. Dieser sollte mithilfe eines Gerichtsvollziehers und der Polizei den Umgang durchsetzen und war auch berechtigt, die Wohnung der Mutter zu betreten. Es wurde dann mehrfach die Wohnungstür der Mutter aufgebrochen, um den Umgang durchzusetzen. Diese Maßnahme blieb jedoch ohne Erfolg, da Mutter und Kind nicht in der Wohnung angetroffen wurden.

Der Richter änderte daraufhin die Umgangsregelung ab und legte Ende Oktober 2015 fest, dass der Vater jeden Freitag nach der Schule Umgang mit dem Sohn hat. Nunmehr mußte der Vater den Sohn nicht mehr zuhause abholen, wo er zumeist vor verschlossener Tür gestanden hatte, sondern von der Schule. Das scheint zu funktionieren.

 

Sinnvoll kann es bei nachhaltiger unbegründeter Umgangsverweigerung auch sein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge auf den Vater zu übertragen. Dieser kann ja das Kind dann trotzdem weiter bei der Mutter leben lassen. Gleichzeitig hat die Mutter jedoch, wenn sie weiter den Umgang zu vereiteln sucht, das unmittelbare Risiko, dass der Vater das Kind zu sich nimmt.

 

Da alle diese zwangsweisen Regelungen zu Lasten des Kindes gehen, denn diese geraten nahezu zwangsweise in einen Loyalitätskonflikt, kann nur an die Eltern appelliert werden, ihre Konflikte nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen und sich bewußt zu sein, dass sie immer Eltern bleiben.

 

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich habe hier von umgangswilligen Vätern gesprochen, weil tatsächlich die meisten Kinder nach einer Trennung bei der Mutter leben. Natürlich ist die Rechtslage dieselbe, wenn es umgekehrt ist, die Kinder also ihren Aufenthalt beim Vater haben.

 

Wenn auch Sie sich trennen wollen oder getrennt haben und es hinsichtlich der Kinder oder auch finanzieller Belange Regelungsbedarf gibt, unterstütze ich Sie gerne kompetent und auf Ihre speziellen Wünsche und Bedürfnisse eingehend. Ihre Fachanwältin in Heidelberg und Mannheim.

Blogbeiträge

Wichtige Artikel und neue Urteile

Die Liebe ist verblasst, die Trennung erfolgt.Bevor das endgültige Ende der Ehe durch eine Scheidung eingeläutet werden kann, muss jedoch in Deutschland das sogenannte Trennungsjahr absolviert werden. Doch was bedeutet das genau und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Warum ist das Trennungsjahr vorgeschrieben? Grundsätzlich ist eine Ehe auf Dauer angelegt. Im Trennungsjahr soll den Eheleuten […]

Besonderheiten, auf die es zu achten gilt Wenn Führungskräfte, wie Manager, Geschäftsführer, Vorstände und Mitglieder in Aufsichtsräten von Trennung und Scheidung betroffen sind und nicht Vorsorge durch einen Ehevertrag getroffen haben, sehen sie sich gerade in finanzieller Hinsicht mannigfachen Problemen gegenüber. Gerade im Bezug auf einen etwaigen Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche und auch dem Ausgleich der Rentenanwartschaften […]

Verliebt, verlobt, verheiratet und schon ist mit der Ehe auch ein Rechtsverhältnis begründet worden. Jungunternehmer oder junge Unternehmensgründer, die ihre Liebe mit einer Hochzeit krönen, bedenken oft nicht, dass sich Ehe und Unternehmen auch auseinander entwickeln können. Welche Folgen eine Scheidung für das Unternehmen haben kann, wird oft nicht bedacht. Zum Zeitpunkt der Eheschließung steckt […]

Unterhaltsberechnung nach der Quotenmethode: Grundsätzlich wird der Ehegattenunterhalt berechnet, indem man die anrechenbaren Einkünfte beider Eheleute zusammenaddiert und dann durch zwei teilt. Dies stellt den Unterhaltsbedarf des geringer verdienenden oder einkommenslosen Ehegatten dar. Auf diesen Unterhaltsbedarf muss er sich dann eigene Einkünfte anrechnen lassen. Der verbleibende Restbetrag stellt seinen tatsächlichen Unterhaltsbedarf dar. Anrechenbar ist das […]

Was bedeutet Kindeswohl? Das Kindeswohl ist ein zentraler Rechtsbegriff des Familienrechts und Maßstab für Entscheidungen insbesondere im Sorge- und Umgangsrecht, aber auch bei Adoptionen und Vaterschaftsfragen. Es gibt keine rechtliche Definition des Kindeswohls aber Kriterien, auf deren Grundlage über das Kindeswohl entschieden wird. Danach gehört zum Kindeswohl insbesondere: Das Kindeswohl bei der elterlichen Sorge Insbesondere […]

1. Verschaffen Sie sich Klarheit Bevor sie sich trennen, bzw. ihre Trennungsabsicht verkünden, sollten sie sich Duplikate von Einkommensunterlagen des Ehepartners und auch von dessen Vermögensbeständen machen, soweit dies möglich ist. So ist es später einfacher möglich insbesondere Unterhaltsansprüche schnell geltend zu machen und notfalls durchzusetzen. Sollten sie ein gemeinsames Konto haben, so ist es […]

Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft Wenn eine Eheschließung erfolgt und die Eheleute keinen eine andere Regelung treffenden Ehevertrag geschlossen haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand endet entweder mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags oder mit dem Tod eines der Ehegatten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine vorzeitige Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft erfolgen, wodurch […]

Wer muss zahlen? Grundsätzlich gilt, dass ab dem 18. Geburtstag eines Kindes beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig sind. Der Betreuungsunterhalt, der durch Sachleistungen erfolgen kann, entfällt. Auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss nunmehr Unterhalt in bar zahlen. Wie viel muss gezahlt werden? Die Höhe des geschuldeten Unterhalts bemisst sich nach dem zusammengerechneten Einkommen […]

Differenzierung zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt: Trennungsunterhalt meint den Unterhalt vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe. Der Gesetzgeber geht für diesen Zeitraum davon aus, dass die ehelichen Lebensverhältnisse wirtschaftlich aufrecht erhalten bleiben sollen. Hat ein Ehepartner in der Ehe nicht oder nur geringfügig gearbeitet, so muss er in der Trennungszeit keine […]