Kindesumgang an Weihnachten

Immer wieder ein beliebtes Streitthema: Kindesumgang an Weihnachten

Viele Elternteile, die sich von ihrem Partner getrennt haben, stellen sich die Frage, ob und in welchem Maße ihr Kind/ ihre Kinder den Umgang zum anderen Elternteil braucht. Oft ist auch die persönliche Verletztheit so groß, dass man seinen eigenen Wunsch, den Partner nicht mehr zu sehen, auf das Kind projeziert. Gerade an Weihnachten möchten Viele dann ihr Liebstes, das Kind, möglichst ganz für sich haben. Doch was ist wichtig für das Kind?

1. Trennungskinder und ihre Bedürfnisse

Jährlich werden ca. 140.000 Kinder durch die Scheidung ihrer Eltern zu „Trennungskindern“. Dabei ist die Trennung der Eltern für sie meist eine sehr leidvolle Erfahrung. Viele Kinder werden dadurch regelrecht traumatisiert und leiden noch lange Zeit unter den psychischen Folgen.

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Betreuungsunterhalt nach 3 Jahren

Mutter und Tochter blasen Seifenblasen im Garten
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Wann und unter welchen Voraussetzungen Betreuungsunterhalt auch über das 3. Lebensjahr des Kindes zu zahlen ist.

Hier: Muß ich als Mutter von Kindern über 3 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen?

Die Antwort: Wenn Sie wissen, was die maßgeblichen Beurteilungskriterien sind und entsprechend vortragen sehr wahrscheinlich nicht.

In meinem folgenden Artikel beschäftige ich mich mit der Frage, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes geschuldet ist und ob noch ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn mehr gearbeitet wird, als tatsächlich geschuldet ist.

Bereits in einem früheren Blogartikel hatte ich ausgeführt, wann nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist und, dass Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB in bestimmten Fällen auch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus verlangt werden kann.

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Impfungen des Kindes – Wer darf entscheiden?

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Der Streit um den kleinen Piks.

Immer öfter kommt es vor, dass sich Eltern nicht darüber einigen können, ob oder in welchem Umfang ihr Kind geimpft werden soll.

Viele Elternteile sind durch Medienberichte oder Mund-zu-Mund-Propaganda, wonach es bei Kindern zu schweren Schädigungen aufgrund von Impfungen gekommen sein soll, oder auch tatsächlich kam, verunsichert.

Schon wenige Wochen nach der Geburt müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind gegen Diphterie, Hiernhautentzündung, Kinderlähmung und andere Krankheiten impfen lassen.

Artikel und Internetseiten, in denen beschrieben wird, welche schweren gesundheitlichen Folgen eine Impfung für ein bestimmtes Kind hatte, in denen gar die These aufgestellt wird, dass Impfungen für die Erkrankung der Kinder an AD(H)S verantwortlich sei (so ein Bericht der Alpenschau), verunsichern viele Eltern und lassen Einige auch zu Impfgegnern werden.

Auch ich stand vor neun Jahren nach der Geburt meiner Tochter vor der Entscheidung und habe mich erst einmal informiert, bevor ich mich entschied, mein Kind impfen zu lassen.

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Ein Papa, der diesen Titel wirklich verdient!

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Väter haben es leider auch heute noch oft schwer, wenn sie nach gescheiterter Ehe möchten, dass das Kind oder die Kinder bei ihnen leben.

Manchmal ist dieser Wunsch auch aufgrund der tatsächlichen Lebensumstände zwar nachvollziehbar, aber schwer mit den Bedürfnissen des Kindes vereinbar. Ich denke da an beruflich stark engagierte Väter, die ein kleines Kind zu sich nehmen wollen. So ein Kind braucht noch ganz viel Nähe von mindestens einem Elternteil und sollt nicht den ganzen Tag fremdbetreut werden, wobei da auch oft noch nicht einmal den Arbeitszeiten des Vaters angepasste Möglichkeiten bestehen.

Immer häufiger ist der Wunsch des Vaters, das erlebe ich in meiner Praxis, jedoch fundiert durchdacht und den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder angepasst. Insbesondere bei Kindern, die schon den Kindergarten oder die Schule besuchen, gelingt es den Vätern gezielt ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anzupassen.

Wenn diese engagierten Väter auch bereits während des ehelichen Zusammenlebens mit der Kindesmutter viel Zeit mit ihren Kindern verbracht haben, dann sollten die Kinder auch bei ihnen leben dürfen, wenn sie dies wollen, und/oder es ihrem Wohl am ehesten entspricht.

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Der Kampf um’s Kind – Was Väter wissen sollten!

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Leider werden Kinder in einer Trennung oft zum Zankapfel zwischen den Elternteilen.

Bei Frauen spielen hier oft erhebliche Ängste, wie die, auch noch das geliebte Kind zu verlieren, eine Rolle. Gerade dann, wenn sie finanziell dem Kind nicht viel bieten können, der Vater aber über ein gutes Einkommen verfügt, quälen die Frauen sich oft mit der Angst, der Vater könne das Kind „kaufen“ und versuchen deshalb den Kontakt zwischen Vater und Kind einzuschränken oder gar zu unterbinden.

Natürlich gibt es auch andere Gründe, weswegen den Vätern der Umgang erschwert oder verweigert wird.

Doch wenn nicht erhebliche Gründe in der Person des Vaters begründet sind, wie bspw.  Gewalt, sexueller Mißbrauch, Drogensucht, schwere Alkoholabhängigkeit, wird mit dieser Verweigerungshaltung nur dem Kind Schaden zugefügt.

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Schutzimpfung: Nur wenn beide Elternteile zustimmen

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Die Impfentscheidung muß nun doch von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden.

In meinem Artikel vom 15.03.2016 hatte ich von einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt berichtet, welche das Impfen der Kinder als eine Angelegenheit des täglichen Lebens ansah und damit klarstellte, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, hierüber allein entscheiden kann.

Eine Mutter wollte ihre Kinder impfen lassen, der getrenntlebende Vater war dagegen. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, die bei der Mutter lebten.

Diese Entscheidung wurde nun zweitinstanzlich vom OLG Frankfurt aufgehoben.

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Was bei Trennung hinsichtlich der gemeinsamen Mietwohnung zu beachten ist!

Markus Bormann - Fotolia.com
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Wenn Eheleute sich trennen, zieht oft ein Ehepartner Hals über Kopf aus der Wohnung aus, oder aber es kommt zu einem erbitterten Streit darüber, wer in der Wohnung bleiben darf.

Ein solcher Streit kostet Nerven, Zeit und zumeist auch Geld und sollte möglichst vermieden werden.

 

Fakt ist: Eine Trennung beendet die Beziehung, aber nicht das Mietverhältnis.

 

Und: Ein Auszug entbindet Sie nicht von Zahlungspflichten

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Umgangsrecht und Urlaub: Darf ich mein Kind mitnehmen?

Umgangsrecht und Ferienreisen

Leben die Eltern getrennt, so möchten meistens beide in den Ferien mit den Kindern verreisen. Im Normalfall werden die Ferien zwischen dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, und dem umgangsberechtigten Elternteil aufgeteilt.

Wenn der Umfang des Umgangs gerichtlich geregelt wurde, enthält er zumeist auch eine Ferienregelung. Dann steht fest, für welchen Zeitraum der Umgangsberechtigte das Kind in den Ferien zu sich nehmen darf. Doch darf er dann auch mit dem Kind in Urlaub fahren?

Für denjenigen, bei dem das Kind lebt, ist es meist eine Selbstverständlichkeit, mit dem Kind oder den Kindern in Urlaub zu fahren. Dieser Elternteil hält es in der Regel auch nicht für nötig, den anderen Elternteil um seine Zustimmung zu bitten. In vielen Fällen verweigert dieser Elternteil umgekehrt dem umgangsberechtigten Elternteil mit gleicher Selbstverständlichkeit, seinerseits mit dem Kind/den Kindern in Urlaub zu fahren.

Doch darf er das?

Und muß der Umgangsberechtigte dann auf den Urlaub mit Kind verzichten?

Sie ahnen es schon:

Es kommt darauf an!

Doch worauf?

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