Mietkosten für die Ehewohnung nach Trennung – Wer muß zahlen?

Bei einer Trennung verläßt häufig ein Ehepartner von einem Tag auf den anderen die Ehewohnung. Meist bleibt die Frau mit den Kindern in der Wohnung zurück.

Doch muß sie dann auch allein für die Miete aufkommen?

Oftmals ist es ja so, dass die Frau aufgrund der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht oder nur in Teilzeit arbeitet. Mit ihrem Einkommen kann sie die Miete nicht bestreiten. Doch der Mann ist weg und stellt sich auf den Standpunkt, dass er lediglich Unterhalt zahlen, aber nicht für die Miete aufkommen muß. Er hat ja meist selbst für seine neue Wohnung Mietzahlungen zu leisten.

 

Mit der Frage wann, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum er dennoch mit für die Mietkosten der ehemals ehegemeinsamen Wohnung aufkommen muß hat sich das OLG Bremen (4 WF 184/15) unlängst beschäftigt.

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