Bei Eheverträgen, insbesondere bei Eheverträgen von Unternehmern, geht es häufig um große Vermögen,wodurch nicht unerhebliche Anwalts-und Notarkosten anfallen.
Letztlich ist aber der Ehevertrag das günstigste und effizienteste Instrument, um im Falle einer Scheidung millionenschwere Zugewinnausgleichsansprüche zu vermeiden. Hierdurch kann ein individuell auf die jeweiligen Vermögensverhältnisse zugeschnittener Eingriff in den Zugewinn vorgenommen und sämtliche auf die individuellen Verhältnisse angepasste sonstigen Regelungen getroffen werden.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten eines Ehevertrages richten sich nach dem Wert des Vermögens und den zu regelnden Sachverhalten.
Dabei berechnen sich die Kosten des Notars nach dem Gerichts-und Notarkostengesetz (GNotKG). Da der Ehevertrag notariell beglaubigt werden muss, fallen in jedem Fall Notarkosten an.
Die Kosten für den Rechtsanwalt können entweder nach dessen Gebührenordnung (RVG),oder mittels einer Honorarvereinbarung nach Stundensatz oder pauschal, berechnet werden.
Bemessungsgrundlage für die Kosten eines Ehevertrages
Bemessungsgrundlage für die Kosten des Ehevertrages ist der Wert des zu regelnden Vermögens und, bei Unterhaltsansprüchen, die Höhe des vereinbarten Unterhaltsbetrages. Bei der Berechnung des sogenannten Geschäftswertes sind von dem Vermögen auch vorhandene Schulden in Abzug zu bringen.
Notarkosten:
Zur Veranschaulichung wird in der Folge die Gebührentabelle aus dem Gerichts-und Notarkostengesetz dargestellt. Bei einem Geschäftswert i.H.v. 200.000 €, wenn also das Vermögen der Eheleute, dessen Aufteilung im Ehevertrag geregelt wird, 200.000 € beträgt, ist die einfache Gebühr des Notars 435 €. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer notariellen Beglaubigung eines Ehevertrages, dass sich hier um die Beurkundung eines Vertrages handelt, das Doppelte der vollen Gebühr vom Notar erhoben werden kann. Im Beispielsfall also nicht 435 €, sondern 870 €. Hinzu kommen die Mehrwertsteuer und Auslagen Kosten für Telefon, Porto und Schreibauslagen.
Geschäftswert bis | einfache Gebühr |
1.000 € | 19 € |
2.000 € | 27 € |
5.000 € | 45 € |
10.000 € | 75 € |
16.000 € | 91 € |
25.000 € | 115 € |
50.000 € | 165 € |
110.000 € | 173 € |
155.000 € | 354 € |
200.000 € | 435 € |
410.000 € | 785 € |
500.000 € | 935 € |
Anwaltskosten:
Für die Aussetzung eines Ehevertrages muss kein Anwalt beauftragt werden. Ein Ehevertrag kann auch von einem Notar aufgesetzt werden.
Es ist dennoch empfehlenswert, einen Anwalt den Ehevertrag inhaltlich erarbeiten und aussetzen zu lassen. Er kann sie über mögliche Risiken aufklären und den Ehevertrag entsprechend Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen angleichen. Ein Notar ist neutral und soll nur gewährleisten, dass die Regelungen rechtlich zulässig sind. Er vertritt nicht die Interessen eines Ehepartners.Schon aus diesem Grundist es ratsam, einen Anwalt mit der Ausarbeitung der ehevertraglichen Regelungen zu beauftragen.
In einigen Bundesländern sind Notare gleichzeitig auch Anwälte, sodass man denken könnte, man könne hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Es ist jedoch so, dass ein Rechtsexperte immer nur entweder als Anwalt oder als Notar tätig sein darf. Es ist ihm untersagt, beide Zuständigkeitsbereiche gleichzeitig abzudecken.
Die Gebühren eines Anwalts für die Erstellung eines Ehevertrages richten sich, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach dem Gegenstandswert, also dem, was tatsächlich im Ehevertrag an Vermögenswerten geregelt wurde.
Auch hier wird im folgenden zur Veranschaulichung die Gebührentabelle für Anwälte unter Zugrundelegung einer einfachen Gebühr dargestellt.
1.000 € | 88 € |
2.000 € | 166 € |
5.000 € | 334 € |
10.000 € | 614 € |
16.000 € | 718 € |
25.000 € | 874 € |
50.000 € | 1.279 € |
110.000 € | 1.655 € |
155.000 € | 1.937 € |
200.000 € | 2.219 € |
410.000 € | 3.143 € |
500.000 € | 3.539 € |
Der Anwalt kann, je nach Aufwand, eine Geschäftsgebühr zwischen 0,5 und 2,5 geltend machen. Die Tabelle spiegelt eine 1,0 Geschäftsgebühr wieder. Die übliche Mittelgebühr liegt bei 1,3.
Wie auch der Notarkann auch ein Anwalt zusätzliche Kosten für einen Ehevertrag geltend machen, wie beispielsweise Auslagen, Kopierkosten, etc.
der Anwalt kann, je nach Aufwand, eine Geschäftsgebühr zwischen 0,5 und 2,5 geltend machen. Die Tabelle spiegelt eine 1,0 Geschäftsgebühr wieder. Die übliche Mittelgebühr liegt bei 1,3.
Wie auch der Notar kann auch ein Anwalt zusätzliche Kosten für einen Ehevertrag geltend machen, wie beispielsweise Auslagen, Kopierkosten, etc.
Beispiel:
Der Ehemann hat nach Abzug aller Verbindlichkeiten ein Vermögen i.H.v. 500.000 €. Die Ehefrau hat keine Vermögenswerte. Das insgesamt im Ehevertrag zu regelnde Vermögen beläuft sich dementsprechend auf 500.000 €.
Der Anwalt erstellt den Ehevertragund rechnet eine Geschäftsgebühr von 1,3 zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20,00 € ab. Eine einfache Gebühr beläuft sich, wenn wir in die obere Tabelle schauen, auf 3539 €. Multipliziert mit 1,3 ergeben sich 4600,70 € zzgl. 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Rechnungsbetrag i.H.v. 5498,63 €.
So unterstützt sie ein Fachanwalt für Familienrecht
Ein Ehevertrag ist vielleicht nicht romantisch, schafft jedoch für beide Ehepartner für den Fall der Scheidung Klarheit und Sicherheit. Jahrelange zermürbende und kostenträchtige Streitigkeiten werden vermieden. Darüber hinaus schafft ein Ehevertrag die Möglichkeit, auf die eigene individuelle Situation angepasste vertragliche Regelungen zu vereinbaren.
Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht gestaltet Ihnen einen rechtssicheren und fairen Ehevertrag oder prüft einen bereits vorhandenen Ehevertrag auf mögliche Nachteile oder Unklarheiten.
Sollte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein und Sie haben sich, ohne einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben, voneinander getrennt, so kann ihnen ein erfahrener Fachanwalt im Familienrecht auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, quasi einen Ehevertrag in letzter Minute, erstellen um so noch jahrelange streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Einigungsbereitschaft der Eheleute ist zu diesem Zeitpunkt jedoch meist deutlich geringer.
Der Abschluss eines Ehevertrages vor oder während bestehender Ehe ist daher in jedem Fall vorzuziehen.
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