Wer bekommt nachehelichen Unterhalt, wie lange und wieviel?
„Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin.“
Das war früher eine vereinfachte Faustformel.
Doch heute sieht es anders aus. Die Ehe stellt in keinster Weise mehr eine Lebensstandardgarantie dar. Gerade für betreuende Elternteile, insbesondere solche, die Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren zu betreuen haben, führt das neue Unterhaltsrecht oft dazu, dass eine enorme Belastung in Kauf genommen werden muß.
Die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform hat für die Zeit nach der Scheidung den Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung normiert. Unterhalt erhält man danach nur noch in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Auch den gibt es nur dann, wenn im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung die Voraussetzungen eines der Unterhaltstatbestände vorliegen. Tritt die Bedürftigkeit, die einen nachehelichen Unterhalt rechtfertigt, erst nach Rechtskraft der Scheidung ein, besteht kein Unterhaltsanspruch. Wer also z. B. einen Monat nach der Scheidung dauerhaft erkrankt, hat keinen Anspruch nach § 1572 BGB wegen Krankheit. Erkrankt er einen Tag vor Rechtskraft ist der Anspruch gegeben.
Im Jahr 2013 wurden 170.000 Ehen geschieden. Die Folge waren oft erbitterte Auseinandersetzungen über den Unterhalt.