Veröffentlichung meines Artikels
Ehrlich gesagt, war ich ganz schön stolz, als letzte Woche das Deutsche Anwaltsregister bei mir per Mail anfragte, ob sie meinen Artikel "Acht große Irrtümer über Ehe und Scheidung" veröffentlichen…
Ehrlich gesagt, war ich ganz schön stolz, als letzte Woche das Deutsche Anwaltsregister bei mir per Mail anfragte, ob sie meinen Artikel "Acht große Irrtümer über Ehe und Scheidung" veröffentlichen…
Immer öfter kommt es vor, dass sich Eltern nicht darüber einigen können, ob oder in welchem Umfang ihr Kind geimpft werden soll.
Viele Elternteile sind durch Medienberichte oder Mund-zu-Mund-Propaganda, wonach es bei Kindern zu schweren Schädigungen aufgrund von Impfungen gekommen sein soll, oder auch tatsächlich kam, verunsichert.
Schon wenige Wochen nach der Geburt müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind gegen Diphterie, Hiernhautentzündung, Kinderlähmung und andere Krankheiten impfen lassen.
Artikel und Internetseiten, in denen beschrieben wird, welche schweren gesundheitlichen Folgen eine Impfung für ein bestimmtes Kind hatte, in denen gar die These aufgestellt wird, dass Impfungen für die Erkrankung der Kinder an AD(H)S verantwortlich sei (so ein Bericht der Alpenschau), verunsichern viele Eltern und lassen Einige auch zu Impfgegnern werden.
Auch ich stand vor neun Jahren nach der Geburt meiner Tochter vor der Entscheidung und habe mich erst einmal informiert, bevor ich mich entschied, mein Kind impfen zu lassen.
Häufig besteht der vermögendere Partner vor Eheschließung auf dem Abschluß eines Ehevertrages, in dem die Gütertrennung vereinbart wird.
Wenn die Eheleute sich dann später trennen behält grundsätzlich jeder sein Vermögen.
Das kann jedoch in vielen Fällen zu äußerst ungerechten Ergebnissen führen.
Hierzu ein paar Beispiele:
Trueffelpix – Fotolia.com
Bei einer Trennung ist und bleibt der Streit um die Aufteilung der Kontenguthaben ein Dauerbrenner.
Oft räumt ein Ehepartner auch einfach klammheimlich das Gemeinschaftskonto leer und der andere sieht sich – möglichst noch am Monatsanfang – damit konfrontiert, kein Geld zur Verfügung zu haben.
Wie Sie das verhindern können und was Sie beachten müssen, damit befasse ich mich in der Folge.
Trueffelpix – Fotolia.com
In meinem Artikel vom 31.03. 16 hatte ich bereits über die „Konkludente Ehegatteninnengesellschaft“ als güterrechtlichem Ausgleichsanspruch referiert.
Heute möchte ich Ihnen eine andere Möglichkeit, in der Ehe für den Ehepartner investiertes Geld zurückzubekommen, vorstellen.
Es ist mir passiert
und geschieht auch vielen anderen, die in dem Glauben an den Ehepartner und den Bestand der Ehe ohne vertragliche Regelungen dem anderen Geld zur Verfügung stellen. Die Ehe geht in die Brüche, der Ehepartner beruft sich auf den Ehevertrag, der Gütertrennung vorsieht, und der Ehegatte, der ihm sein Geld gegeben hat, steht mit leeren Händen da.
Dies ist ein äußterst beliebtes Streitthema im Zuge einer Trennung, insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen und dann, wenn nur ein Auto vorhanden ist.
Aber auch dann, wenn das Fahrzeug für einen Ehepartner, meist den Mann, einen besonderen Stellenwert hat, es sich bspw. um ein von ihm nach jahrelangem Sparen erworbenes Liebhaberstück handelt, ist Streit vorprogramiert.
Doch ist dieser Streit in den meisten Fällen absolut unnötig, da es hier klare gesetzliche Vorgaben gibt.
Zur Beruhigung der Männer vorab:
playstuff – Fotolia.com
Bei der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten kürzen die Versicherungen gerade aktuell wieder auf Teufel komm raus die geltend gemachten Schadenspositionen.
Ganz beliebt ist das Benennen einer angeblich wesentlich günstigeren, in der Nähe des Wohnorts des Geschädigten liegenden, Werkstatt. Oftmals sind die vorgenommenen Kürzungen wahrlich abenteuerlich und auch vollkommen unberechtigt.
Welche Abzüge Sie sich unter welchen Voraussetzungen gefallen lassen müssen, damit befasse ich mich in diesem Artikel.
Maßgeblich ist insbesondere eine aktuelle Entscheidung des BGH zu diesem Problem.
Markus Bormann – Fotolia.com
Leider werden Kinder in einer Trennung oft zum Zankapfel zwischen den Elternteilen.
Bei Frauen spielen hier oft erhebliche Ängste, wie die, auch noch das geliebte Kind zu verlieren, eine Rolle. Gerade dann, wenn sie finanziell dem Kind nicht viel bieten können, der Vater aber über ein gutes Einkommen verfügt, quälen die Frauen sich oft mit der Angst, der Vater könne das Kind „kaufen“ und versuchen deshalb den Kontakt zwischen Vater und Kind einzuschränken oder gar zu unterbinden.
Natürlich gibt es auch andere Gründe, weswegen den Vätern der Umgang erschwert oder verweigert wird.
Doch wenn nicht erhebliche Gründe in der Person des Vaters begründet sind, wie bspw. Gewalt, sexueller Mißbrauch, Drogensucht, schwere Alkoholabhängigkeit, wird mit dieser Verweigerungshaltung nur dem Kind Schaden zugefügt.
Pixel – Fotolia.com
In meinem Artikel vom 15.03.2016 hatte ich von einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt berichtet, welche das Impfen der Kinder als eine Angelegenheit des täglichen Lebens ansah und damit klarstellte, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, hierüber allein entscheiden kann.
Eine Mutter wollte ihre Kinder impfen lassen, der getrenntlebende Vater war dagegen. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, die bei der Mutter lebten.
Diese Entscheidung wurde nun zweitinstanzlich vom OLG Frankfurt aufgehoben.
Wenn zwei Menschen die Ehe miteinander schließen, dann glauben sie noch an „für immer“.
Doch oft kommt es anders, wie die Statistiken zeigen. Mehr als jede dritte Ehe wird geschieden.
Wenn das passiert, dann rückt das liebe Geld in den Fokus der Beteiligten, insbesondere dann, wenn während der Ehe Vermögen erworben wurde.
Haben die Eheleute keine andere vertragliche Regelung getroffen, dann leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Zugewinngemeinschaft bedeutet,