Fahren ohne Fahrerlaubnis kann schlimme rentenversicherungsrechliche Folgen haben
Ein 29 jähriger Mann verursachte unter Alkoholeinfluß und ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein einen Verkehrsunfall, bei welchem er selbst schwer verletzt wurde. Aufgrund der Verletzungen trat eine volle Erwerbsminderung ein.
Er wurde im Rahmen eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zum Unfallzeitpunkt hatte er einen Blutalkoholwert von 1,39 Promille. Ihm war wegen diverser Verkehrsdelikte bereits zuvor mehrfach die Fahrerlaubnis entzogen worden und auch zum Zeitpunkt des Unfalls befand er sich nicht im Besitz eines Führerscheins.
Aufgrund seier eingetretenen Erwerbsminderung beantragte er bei seiner Rentenversicherung die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente, was diese ablehnte. Die Versicherung begründete die Ablehnung damit, dass er sich grob selbstgefährdent verhalten habe und daher eine Versagung der Rente nach § 104 SGB VI gerechtfertigt sei.