Finger weg von den Sparbüchern eurer Kinder!
Immer wieder vergreifen sich Eltern, oft im Zuge der Trennung und um damit verbundene Kosten zu decken, an den Sparguthaben ihrer eigenen Kinder.
Bereits im Frühjahr berichtete ich über einen derartigen vom OLG Bremen entschiedenen Fall.
Nun mußte das OLG Frankfurt über einen solchen Fall entscheiden. Ein 7-jähriger Junge, vertreten durch seinen zu diesem Zeitpunkt bereits alleinsorgeberechtigten Vater, verlangte von seiner Mutter sein Sparguthaben in Höhe von 2.350,-€ nebst Zinsen zurück, welches seine Mutter zum Kauf von Möbeln für das Zimmer des Kindes sowie Kleidung und Spielsachen für das Kind nach Trennung von dem Kindesvater und Umzug in eine neue Wohnung verwandt hatte.
Das OLG Frankfurt hob in seiner Entscheidung nochmals hervor, dass Eltern, die Gelder von den Sparbüchern ihrer Kinder abheben, rechtswidrig handeln.








