Umgangswillige Väter können aufatmen: Sie bekommen Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der EGMR stärkt abermals das Recht der Väter, ihre Kinder auch gegen den Willen der Kindesmutter zu sehen.
Ein Vater aus Heidelberg beantragte 2005 beim AG Frankfurt die Regelung des Umgangsrechts für sein 2003 geborenes uneheliches Kind. Die Kindesmutter hatte ihm bereits kurz nach der Geburt des Kindes jeglichen Kontakt zu diesem verweigert. Obwohl er im Zug durch die gerichtlichen Instanzen mehrfach ein Umgangsrecht zugesprochen bekam, sah er seinen Sohn nie, da die Mutter konsequent jeden Kontakt verweigerte.
Letztinstanzlich wurden ihm 2010 !!! schließlich begrenzte Besuchszeiten zugesprochen. Die Mutter ließ jedoch sechs vereinbarte Besuchstermine platzen. Daraufhin stellte der verzweifelte Vater mehrere Zwangsvollstreckungsanträge zur Durchsetzung seines erstrittenen Umgangsrechts, woraufhin über zehn Monate nach Antragstellung gegen die Mutter ein Zwangsgeld i. H. v. nur 300,- € verhängt wurde, welches Sie zahlte und dem Kindesvater weiterhin keinen Umgang mit seinem Sohn gewährte.
Dieser legte nunmehr Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.










