Familienrechtliche Ansprüche

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Familienrechtliche Ansprüche, insbesondere auch Unterhaltsansprüche können Sie auch ohne Einschaltung der Gericht titulieren lassen und damit ein Vollstreckungstitel schaffen.

Familienrechtliche Beratung
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Die bekannteste Möglichkeit ist, zur Schaffung eines vollstreckbaren Kindesunterhaltstitels, eine Jugendamtsurkunde errichten zu lassen.

So kann der Schuldner von Kindesunterhalt ohne Kosten hierfür aufwenden zu müssen, eine vollstreckbare Urkunde errichten, in er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.

Der Elternteil, der minderjährige Kinder betreut, hat per se einen Anspruch auf die Erstellung eines vollstreckbaren Titels hinsichtich des ihm für die minderjährgen Kinder zustehenden Unterhaltes. Dies gilt auch dann, wenn der Unterhaltsschuldner den geschuldeteten Unterhalt regelmäßig und vollständig zahlt.
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Ihr Recht auf Umgang mit Ihrem Kind

Sie haben sich getrennt und Ihr Kind lebt nicht bei Ihnen? Dann sollten Sie den folgenden Artikel über Ihr Recht auf Umgang lesen.

Vater und Tochter - Umgangsrecht
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Das Umgangsrecht steht unter dem Schutz des Grundgesetzes und hier des Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Im BGB ist die zentrale Vorschrift zum Umgangsrecht der § 1684 Abs. 1. Er lautet:

„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Sie als Umgangsberechtigter haben dementsprechend ein Anspruch darauf, dass Ihnen der Umgang Ihrem Kind/Ihren Kindern ermöglicht wird.
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Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung impliziert keine vorsätzliche Tatbegehung

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Bei einer im Rahmen eines standarisierten Messverfahrens festgestellten erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung darf Ihnen als Kraftfahrer nicht automatisch Vorsatz unterstellt werden.

Foto: Syda Productions - Fotolia
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Das OLG Bamberg hat in einer neueren Entscheidung vom 26.04.2013, Az.: 2 Ss OWi 349/13 eine erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben, in welcher das Gericht einen Autofahrer ohne weitere Feststellungen hierzu bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um nahezu 50% Vorsatz unterstellt und das zu zahlende Bußgeld deswegen verdoppelt hatte.

In seiner Entscheidung bestätigt das OLG Bamberg zunächst, dass bei einem standarisierten Messverfahren (ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei welchem die Bedingungen der Anwendbarkeit und des Ablaufs derart festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen auch gleiche Ergebnisse zu erwarten sind), wie dem im entschiedenen Fall vorliegenden (Lasermessung mit Poli Scan Speed) grundsätzlich die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes indiziert ist. Das heißt, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler ersichtlich sind, ist eine Überprüfung des Messergebnisses nicht durchzuführen.
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Umgangsrecht – Ausschluss, Aussetzung und Vereitelung

Wann kann das Umgangsrecht ausgeschlossen oder ausgesetzt werden und was geschieht, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird?

Foto: JackF – FotoliaWie ich letzte Woche bereits erläutert habe steht das Umgangsrecht unter dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG).

Daraus folgt, dass ein Ausschluss oder auch eine Aussetzung des Umgangs nur dann erfolgen darf, wenn dies zum Wohle des Kindes geboten ist.

§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB lautet: „Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.

Der schwerst mögliche Eingriff in das Umgangsrecht ist der Ausschluss desselben. Dieser ist nur zur Abwendung einer konkreten, gegenwärtigen Gefährdung der körperlichen und/oder seelischen Entwicklung des Kindes gerechtfertigt (BGH FamRZ 1988, S. 711; OLG Köln FamRZ 2003, S. 952).

Das Gericht hat den zur Abwendung einer Gefährdung geringst möglichen Eingriff nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen.
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Sorgerecht nach Trennung und Scheidung

Das sollten Sie als Eltern über das Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder nach Trennung und Scheidung wissen

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Das am 01.07.1998 in Kraft getretene Kindschaftsreformgesetz sieht als Regelfall das gemeinsame Sorgerecht vor.

Die Übertragung der elterlichen Sorge allein auf einen Elternteil ist seit dem die Ausnahme und wird nur dann vorgenommen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Anmerken möchte ich Folgendes:

Kinder sind die Hauptleittragenden, wenn die Eltern sich trennen. Sie verlieren einen Elternteil als ständige Bezugsperson.
Leider werden Kinder nach der Trennung oft auch instrumentalisiert und regelrecht zur Handelsware. In ihrer persönlichen Betroffenheit und ihrem Schmerz anlässlich der Trennung gelingt es vielen Eltern nicht, Paar- und Elternebene zu trennen und das Wohl ihrer Kinder nachhaltig im Blick zu behalten.

Es herrscht zwischen den Fachkreisen Einigkeit darüber, dass für Kinder nach einer Trennung der Eltern grundsätzlich beide Elternteile gleich wichtig sind. Vor diesem Hintergrund kann auch ich, selbst Mutter und nunmehr seit fast zwanzig Jahren im Familienrecht tätig, nur an Eltern appellieren (von Ausnahmefällen einmal abgesehen) zu versuchen, unabhängig von Ihrem persönlichen Animositäten im Hinblick auf Ihr Kind/Ihre Kinder einvernehmliche Lösungen zu finden und das Wohl Ihrer Kinder im Auge zu behalten.
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Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter

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Betreuungsunterhalt
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Das OLG Karlsruhe hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden, in dem eine nicht verheiratete Mutter über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus Betreuungsunterhalt begehrte.

Das Kind war im Oktober 2010 geboren worden und zu 100% schwerbehindert. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet und lebten auch nicht in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft.

Die Kindesmutter unterbrach wegen der Schwangerschaft und Geburt des Kindes ihr Lehramtsstudium. Dies nahm sie dann, als die Betreuung des Kindes gesichert war, wieder auf. Das Kind wurde seit September 2012 in einer speziellen Kindertagesstätte für behinderte Kinder von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr betreut. Die Tagesstätte selbst ist von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Ab 15.00 Uhr übernimmt die Kindesmutter nach ihrem Vortrag die Betreuung.

Der Kindesvater hat sein Studium ohne Unterbrechung zügig beendet und ist seit Dezember 2011 erwerbstätig.

Nach dem er zuerst bis einschließlich Oktober 2012 Betreuungsunterhalt an die Kindesmutter zahlte, stellte er dann ab November 2012 die Zahlung ein.
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„Trennungsopfer“ Hund

Die Zuweisung eines Hundes erfolgt nach den Vorschriften zur Hausratsaufteilung zum Zwecke des Getrenntlebens

Trennungsopfer Hund
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Oftmals gibt es zwischen Eheleuten anlässlich der Trennung Streit darüber, wer den im vormals gemeinsamen Haushalt lebenden Hund übernimmt.

Das OLG Stuttgart hatte über einen derartigen Fall zu entscheiden, wo sich die Ehegatten über den Verbleib des Hundes nicht einigen konnten.

Hier hatte der Ehemann im Zuge des Auszuges der Ehefrau den Hund eigenmächtig an einen der Ehefrau unbekannten Ort verbracht, um zu verhindern, dass die Ehefrau den Hund mitnimmt.

Diese hat dann gerichtlich die Herausgabe des Hundes beantragt.
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Wenn das Fortbestehen der Ehe für Sie eine unzumutbare Härte ist

Wenn das Fortbestehen der Ehe für Sie eine unzumutbare Härte ist, können Sie sofort geschieden werden.

Ehe unzumutbar
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Grundsätzlich ist die Vollendung des Trennungsjahres die maßgebliche Scheidungsvoraussetzung.

Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten geschieden werden wollen.

Ebenso ist nach Ablauf des Trennungsjahres eine Ehescheidung auch gegen den Willen eines Ehepartners möglich, wenn das Gericht feststellt, dass die Ehe zerrüttet ist.

Im Regelfall kann dementsprechend ein Scheidungsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.

Nur dann, wenn das Fortbestehen des „rechtlichen Ehebandes“ für einen Ehepartner unzumutbar ist, kann und wird eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Dies ergibt sich aus § 1565 Abs. 2 BGB.

Dies setzt voraus, dass ein objekiver Beobachter ohne weiteres nachvollziehen kann, warum es für den Betroffenen unzumutbar ist, weiter mit dem Ehepartner verheiratet zu sein.
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Berücksichtigung von Schenkungen der Eltern im Zugewinnausgleich

Schenkung
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Ein immer wieder leidiges Thema ist die Frage, wie während der Ehe von den Eltern eines der Ehegatten getätigte finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Zugewinns zu berücksichtigen sind.

Schenkungen, die ein Angehöriger während der Ehe an die Ehegatten vornimmt, erhöhen gemäß § 1374 Abs. 2 BGB das Anfangsvermögen des Beschenkten dann, wenn sie zur Vermögensbildung dienen sollen und nicht zur Deckung laufender Kosten.
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Gewalt in der Familie

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1. Überblick:

Betroffene von häuslicher Gewalt sind überwiegend Frauen und Kinder. Aber auch in homosexuellen Beziehungen kommt es häufig zu häuslicher Gewalt.

Darüber hinaus werden auch Männer – wenn auch deutlich seltener als Frauen – in heterosexuellen Beziehungen manchmal von ihren Partnerinnen misshandelt.

Aktuelle Studien und Befragungen belegen, dass jede 4. Frau Opfer häuslicher Gewalt wird. Die rund 350 Frauenhäuser in Deutschland haben einen erschreckend hohen Zulauf.
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