Familienrechtliche Ansprüche
Familienrechtliche Ansprüche, insbesondere auch Unterhaltsansprüche können Sie auch ohne Einschaltung der Gericht titulieren lassen und damit ein Vollstreckungstitel schaffen.
Die bekannteste Möglichkeit ist, zur Schaffung eines vollstreckbaren Kindesunterhaltstitels, eine Jugendamtsurkunde errichten zu lassen.
So kann der Schuldner von Kindesunterhalt ohne Kosten hierfür aufwenden zu müssen, eine vollstreckbare Urkunde errichten, in er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
Der Elternteil, der minderjährige Kinder betreut, hat per se einen Anspruch auf die Erstellung eines vollstreckbaren Titels hinsichtich des ihm für die minderjährgen Kinder zustehenden Unterhaltes. Dies gilt auch dann, wenn der Unterhaltsschuldner den geschuldeteten Unterhalt regelmäßig und vollständig zahlt.
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