„Wir leben doch längst getrennt – warum soll das Trennungsjahr dann noch nicht laufen?“ Diese Frage höre ich in meiner anwaltlichen Praxis immer wieder. Und tatsächlich ist der Zeitpunkt der Trennung für Ihre spätere Scheidung von erheblicher Bedeutung. Denn wer hier von einem falschen Datum ausgeht, kann sich schnell um Monate verrechnen.
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen möchten, sollten Sie deshalb frühzeitig klären: Wann beginnt das Trennungsjahr wirklich?
Trennung bedeutet nicht zwingend, dass einer auszieht
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Trennungsjahr erst beginnt, wenn einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Das ist so nicht richtig.
Entscheidend ist vielmehr, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte erkennbar nicht mehr bereit ist, diese Gemeinschaft wiederherzustellen. Sie können also grundsätzlich auch innerhalb derselben Wohnung getrennt leben.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass Sie getrennte Schlafzimmer haben, nicht mehr gemeinsam essen oder Ihre Freizeit getrennt verbringen und den Haushalt weitgehend unabhängig voneinander führen. Auch finanzielle oder organisatorische Berührungspunkte schließen eine Trennung nicht automatisch aus.
Der Trennungszeitpunkt sollte klar feststehen
Aus meiner Sicht ist es besonders wichtig, den Beginn der Trennung möglichst eindeutig festzuhalten. Denn nach Ablauf des Trennungsjahres kann in der Regel der Scheidungsantrag gestellt werden.
Ich empfehle Ihnen deshalb, den Trennungszeitpunkt nicht nur mündlich zu vereinbaren, sondern – soweit möglich – nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein entsprechendes Schreiben, eine Nachricht oder andere Unterlagen können später hilfreich sein, wenn über das genaue Trennungsdatum gestritten wird.
Gerade wenn Sie weiterhin unter einem Dach wohnen, sollten Sie sorgfältig darauf achten, dass die Trennung auch tatsächlich gelebt wird. Eine bloße Erklärung „Wir sind getrennt“ reicht nicht immer aus.
Was passiert, wenn der andere Ehegatte nicht einverstanden ist?
Auch das kommt häufig vor: Sie möchten die Ehe beenden, Ihr Ehepartner bestreitet jedoch, dass die Trennung bereits begonnen hat.
Dann stellt sich die Frage, wann die Voraussetzungen für das Getrenntleben tatsächlich vorlagen. Hier können die konkreten Lebensumstände entscheidend sein. Deshalb sollten Sie sich nicht allein auf eine pauschale Aussage verlassen.
Nach meiner Erfahrung lohnt es sich, bereits zu Beginn der Trennung rechtlichen Rat einzuholen. So können Sie vermeiden, dass später über den Trennungszeitpunkt gestritten wird oder sich Ihre Scheidung unnötig verzögert.
Mein Rat an Sie
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, sich zu trennen, müssen Sie nicht bereits alle Einzelheiten Ihrer Scheidung kennen. Wichtig ist zunächst, den ersten Schritt rechtlich sauber zu gestalten.
Der Beginn des Trennungsjahres ist keine bloße Formalität. Er kann entscheidend dafür sein, wann Ihre Scheidung möglich wird.
Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen bereits eine Trennung im rechtlichen Sinne vorliegt oder wie Sie das Trennungsjahr innerhalb der gemeinsamen Wohnung gestalten können, empfehle ich Ihnen, die individuelle Situation frühzeitig anwaltlich prüfen zu lassen.
