„Was tun, wenn Sie als Mutter Angst haben – und das Gesetz verlangt, dass Sie mit dem Vater Ihres Kindes Entscheidungen treffen?“
Stellen Sie sich vor, Sie sind aus einer gewalttätigen Beziehung geflohen. Sie haben es geschafft, sich und Ihr Kind in Sicherheit zu bringen. Doch dann werden Sie mit einer neuen Hürde konfrontiert: Trotz der Gewalt, die Sie erlebt haben, sollen Sie weiterhin das gemeinsame Sorgerecht mit dem Täter ausüben. Entscheidungen über das Wohl Ihres Kindes müssen gemeinsam getroffen werden. Ein Albtraum, der für viele Mütter Realität ist.
In meiner Praxis sehe ich immer wieder Frauen, die in genau dieser Situation stecken. Sie haben unter körperlicher und seelischer Gewalt gelitten und kämpfen nun um den Schutz ihrer Kinder. Doch oft wird das gemeinsame Sorgerecht – selbst bei nachgewiesener Gewalt – als Standardlösung angewendet.
Aber hier müssen wir genau hinschauen. Gewalt gegen die Mutter ist nicht nur ein Angriff auf ihre Person, sondern hat oft auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Kinder. Selbst wenn das Kind nicht direkt betroffen ist, lebt es in einer Umgebung der Unsicherheit und Angst. Deshalb ist es entscheidend, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine differenzierte Betrachtung erfolgt.
Was sagt das Gesetz?
Das deutsche Familienrecht sieht grundsätzlich vor, dass beide Elternteile nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht behalten, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet. In Fällen häuslicher Gewalt sollte dieses Kriterium jedoch besonders streng geprüft werden. Gemäß § 1671 BGB kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden, wenn die Fortführung des gemeinsamen Sorgerechts dem Wohl des Kindes widerspricht.
Aber die Praxis zeigt: Häufig wird häusliche Gewalt in diesen Entscheidungen nicht ausreichend berücksichtigt. Die betroffene Mutter ist oft gezwungen, weiterhin in Kontakt mit dem Täter zu stehen – sei es bei der Schulwahl, medizinischen Entscheidungen oder dem Alltag des Kindes. Diese Situation schafft eine anhaltende Belastung für Mutter und Kind.
Ihr Recht auf Schutz und Sicherheit
Wenn Sie in einer solchen Situation sind, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Es ist wichtig, Beweise für die erlebte Gewalt vorzulegen – seien es polizeiliche Anzeigen, ärztliche Atteste oder Zeugenaussagen. Auch Berichte des Jugendamts können von großer Bedeutung sein.
Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und den Schutz zu erhalten, den Sie und Ihr Kind brauchen. Gemeinsam prüfen wir, wie das gemeinsame Sorgerecht beendet werden kann, um Ihre Sicherheit und das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt lässt hoffen, dass in Zukunft häusliche Gewalt verstärkt bei Sorgerechtsentscheidungen berücksichtigt wird. Das OLG entschied, dass Todesdrohungen und Gewalt keine Basis für eine gemeinsame elterliche Sorge sind (OLG Frankfurt, Az.: 6 UF 144/24).
Mein Rat: Scheuen Sie sich nicht, rechtliche Schritte zu gehen, wenn das Wohl Ihres Kindes auf dem Spiel steht. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen – und die Sicherheit zu schaffen, die Sie und Ihr Kind verdienen.
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