Bei der Trennung von einem Partner oder einer Partnerin stellt sich oft die Frage: Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie? Dieser Punkt kann schnell zu einem rechtlichen und finanziellen Konflikt führen. Als Anwalt möchte ich Ihnen eine erste Orientierung geben, worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich entschließen, aus der gemeinsamen Immobilie auszuziehen.
Wer bleibt in der Immobilie und wer zahlt weiter?
Grundsätzlich ist zu klären, wer in der Immobilie verbleibt und wie die finanziellen Verpflichtungen, insbesondere Hypothekenkredite, künftig getragen werden. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass der Auszug aus der gemeinsamen Immobilie nicht automatisch die Haftung für bestehende Darlehensverbindlichkeiten beendet. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin für den Kredit haften, auch wenn Sie nicht mehr in der Immobilie wohnen.
Erster Schritt: Rechtliche Klarheit schaffen
Der wichtigste erste Schritt ist, rechtliche Klarheit zu schaffen. Dies kann durch eine einvernehmliche Vereinbarung mit Ihrem Ex-Partner geschehen, in der geregelt wird, wer künftig die Immobilie nutzen darf und wie die Lastenverteilung erfolgt. Eine solche Vereinbarung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Nutzungsentschädigung zu vereinbaren, wenn der verbleibende Partner allein die Immobilie nutzt. Diese Nutzungsentschädigung kann als Ausgleich für den entgangenen Wohnwert und die weiterhin bestehende finanzielle Belastung dienen.
Miteigentum und Kredite
Falls Sie Miteigentümer der Immobilie sind, ist eine weitere wichtige Überlegung, wie mit dem Miteigentum verfahren wird. Eine Möglichkeit ist die Übertragung des Eigentumsanteils auf den verbleibenden Partner, was jedoch oft mit einer Ablösezahlung verbunden ist. Auch eine Veräußerung der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses kann in Betracht kommen, falls keine Einigung über die Übernahme des Eigentums erzielt wird.
Der Auszug allein ändert nichts an der Eigentumslage
Wichtig zu wissen: Der bloße Auszug aus der Immobilie ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Solange keine entsprechende Vereinbarung getroffen wird oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, bleiben Sie weiterhin Miteigentümer und haften für Verbindlichkeiten wie Hypothekenkredite.
Aber: Vorsicht vor einem überstürzten Auszug!
Auch wenn Sie den Gedanken daran, noch länger mit dem Ex unter einem Dach zu leben schwer aushalten können, sollten Sie sich bewußt machen, dass ein übereilter Auszug zum Verlust des Nutzungsrechts führen kann.
Wird nach Auszug nicht innerhalb von 6 Monaten eine ernsthafte Rückkehrabsicht mitgeteilt, wird gesetzlich vermutet, dass das eigene Nutzungsrecht aufgegeben wurde. Das gilt selbst dann, wenn der Ausziehende der Alleineigentümer des Hausgrundstücks ist.
Daher sollte in jedem Fall die Absicht in das Hausgrundstück zurückzukehren immer aus Beweisgründen schriftlich vor Ablauf der sechsmonatigen Frist mitgeteilt werden.
Wenn möglich können Sie auch mit dem Ehepartner schriftlich vereinbaren, dass sie jederzeit in das gemeinsame Haus zurückkehren können.
Fazit
Eine Trennung bringt viele Unsicherheiten mit sich, insbesondere in Bezug auf gemeinsame Immobilien. Um finanzielle Risiken zu minimieren und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen und klare Vereinbarungen treffen. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie langfristig abgesichert sind.
Eine frühzeitige Klärung kann Ihnen helfen, in dieser ohnehin schwierigen Situation den Überblick zu behalten und unnötige Konflikte zu vermeiden.