Die Teilungsversteigerung – Chancen und Risiken
Überblick:
Wenn Eheleute sich trennen und ein gemeinsames Haus haben, dann entsteht nach der Trennung oft ein erbitterter Streit darum, wer in dem Haus wohnen bleiben darf und was auf Dauer damit passieren soll. Zumeist ist es so, dass, wenn gemeinsame Kinder da sind, zunächst die Frau mit diesen in dem Haus wohnen bleibt. Der Mann, der ausgezogen ist, hat dann allerdings auf lange Sicht wenig Interesse daran, die Immobilie, in der sein Geld gebunden ist, zu behalten. Erst recht dann nicht, wenn, wie in den meisten Fällen, noch Verbindlichkeiten in Form von Darlehen darauf lasten und er diese monatlich abstottert.
Die Ehefrau hingegen, die weiter mit den Kindern im Haus wohnt, möchte diesen Zustand meist dauerhaft beibehalten.
Doch was kann der Ehepartner, der das Haus als Klotz am Bein sieht, tun um zu erreichen, dass ein Verkauf stattfindet und er an sein Geld kommt?
Eine andere Konstellation ist diejenige, dass ein Ehegatte das Hausgrundstück in Alleineigentum erwerben möchte, der andere Ehepartner jedoch seinen Anteil überhaupt nicht oder nicht unter den angebotenen Bedingungen verkaufen möchte.
Wie kann der interessierte Ehepartner hier zu Alleineigentum kommen?
Solch unterschiedliche Interessen, die dazu führen, dass sich Miteigentümer einer Immobilie nicht auf einen freien Verkauf einigen können, gibt es auch in anderen Konstellationen, wie bspw. in Erbengemeinschaften.
Hier möchte ich jedoch speziell auf die Problematik der Auseinandersetzung eines Eigenheimes nach Trennung der Eheleute eingehen.