Ein im Zuge einer Trennung häufig gemachter Fehler, den Sie vermeiden sollten:

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Figur, Mann, Frau, Streitgespräch

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Wenn man die Entscheidung trifft, sich von dem Ehepartner zu trennen, so geschieht dies zumeist in emotionalem Aufruhr. Man möchte dann nur so schnell wie möglich der räumlichen Nähe zu dem Partner entfliehen und zieht oft Hals über Kopf aus der ehegemeinsamen Wohnung aus. Dabei nimmt man dann auch nur das Nötigste mit. Den Rest beabsichtigt man sich später zu holen.

Hauptsache, man ist der so belastenden Situation erst einmal – zumindest räumlich – entflohen.

Im Nachhinein ist es aber oftmals sehr schwierig, noch an benötigte Dokumente und Unterlagen heranzukommen. Oft passiert es auch, dass, wenn ein gemeinsames Konto besteht, der andere Ehepartner die Gelegenheit nutzt und dieses leerräumt. Gleiches kann Ihnen passieren, wenn Sie die bestehende Kontovollmacht des Ehepartners für Ihr Konto nicht widerrufen haben.

Im schlimmsten Fall können solche Versäumnisse sogar langwierige Gerichtsverfahren notwendig werden lassen, die ansonsten in sehr vielen Fällen hätten vermieden werden können.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis kann schlimme rentenversicherungsrechliche Folgen haben

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Ein 29 jähriger Mann verursachte unter Alkoholeinfluß und ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein einen Verkehrsunfall, bei welchem er selbst schwer verletzt wurde. Aufgrund der Verletzungen trat eine volle Erwerbsminderung ein.

Er wurde im Rahmen eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zum Unfallzeitpunkt hatte er einen Blutalkoholwert von 1,39 Promille. Ihm war wegen diverser Verkehrsdelikte bereits zuvor mehrfach die Fahrerlaubnis entzogen worden und auch zum Zeitpunkt des Unfalls befand er sich nicht im Besitz eines Führerscheins.

Aufgrund seier eingetretenen Erwerbsminderung beantragte er bei seiner Rentenversicherung die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente, was diese ablehnte. Die Versicherung begründete die Ablehnung damit, dass er sich grob selbstgefährdent verhalten habe und daher eine Versagung der Rente nach § 104 SGB VI gerechtfertigt sei.

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Umgangswillige Väter können aufatmen: Sie bekommen Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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Boy with daddy relaxing on his chest
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Der EGMR stärkt abermals das Recht der Väter, ihre Kinder auch gegen den Willen der Kindesmutter zu sehen.

Ein Vater aus Heidelberg beantragte 2005 beim AG Frankfurt die Regelung des Umgangsrechts für sein 2003 geborenes uneheliches Kind. Die Kindesmutter hatte ihm bereits kurz nach der Geburt des Kindes jeglichen Kontakt zu diesem verweigert. Obwohl er im Zug durch die gerichtlichen Instanzen mehrfach ein Umgangsrecht zugesprochen bekam, sah er seinen Sohn nie, da die Mutter konsequent jeden Kontakt verweigerte.

Letztinstanzlich wurden ihm 2010 !!! schließlich begrenzte Besuchszeiten zugesprochen. Die Mutter ließ jedoch sechs vereinbarte Besuchstermine platzen. Daraufhin stellte der verzweifelte Vater mehrere Zwangsvollstreckungsanträge zur Durchsetzung seines erstrittenen Umgangsrechts, woraufhin über zehn Monate nach Antragstellung gegen die Mutter ein Zwangsgeld i. H. v. nur 300,- € verhängt wurde, welches Sie zahlte und dem Kindesvater weiterhin keinen Umgang mit seinem Sohn gewährte.

Dieser legte nunmehr Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

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Wann ist der Abschluß eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

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Bridal Couple

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Wer heiratswillig ist findet den Gedanken daran vor der Eheschließung einen Ehevertrag abszuschließen meist unromantisch und überflüssig. Zu diesem Zeitpunkt hängt ja auch der Himmel noch voller Geigen.

Doch in vielen Fällen bewahrt einen ein solcher Ehevertrag vor schlimmen Folgen im Falle der Trennung und Scheidung. Ein weiterer Vorteil ist, dass es im Zuge einer Trennung zu viel weniger Auseinandersetzungen kommt, da die rechtlichen Folgen ja bereits im Ehevertrag einvernehmlich geregelt wurden. Das ermöglicht den Eheleuten einen schnelleren Start in die Zukunft und verhindert langwierige oft auch gerichtliche Streitigkeiten, die nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastend sind.

In Deutschland scheitern ein Drittel aller Ehen. Das bereits zeigt, dass man nicht darauf vertrauen sollte, dass einem selbst so etwas nicht passiert. Sie können sich sicher sein,

das Drittel hat das auch gedacht.

Um einen Rosenkrieg zu vermeiden, sollte da in vielen Fällen besser ein Ehevertrag abgeschlossen werden.

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Manchmal lebt man als Anwältin ganz schön gefährlich

expressing NO
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Vor einiger Zeit kam eine Mandantin völlig aufgelöst und ängstlich mit ihrem kleinen Sohn auf dem Arm zu mir. Sie sagte mir unter Tränen, dass ihr Mann sie wieder vor den Kindern geschlagen habe und sie das nicht mehr aushalte könne. Zudem habe er auch schon ihre Tochter aus erster Ehe geschlagen. Sie traue sich nicht mehr zurück in ihre Wohnung, da sie Angst vor weiteren Schlägen hatte. Die Tochter befand sich zu diesem Zeitpunkt bei einer Freundin.

Ich beruhigte sie und vereinbarte mit ihr, dass ich die Polizei rufe, damit sie ihn aus der Wohnung verweist. Weiterhin erklärte ich ihr, dass ich noch am selben Tag einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen werde, der es ihm unter Strafandrohung verbietet, sich ihr zu nähern und Kontakt aufzunehmen.

Gesagt, getan. Da die Mandantin Angst hatte allein zu der Wohnung zu gehen und vor der Wohnung auf die gerufene Polizei zu warten, ging ich mit. Drei Polizeibeamte kamen ungefähr gleichzeitig mit uns vor der Wohnung an. Der Mann, ein Schwarzafrikaner, öffnete die Tür, wurde jedoch sofort äußerst agressiv, als die Polizeibeamten ihn aufforderten, seine notwendigsten Sachen zu packen und die Wohnung unverzüglich zu verlassen. Er brüllte seine Frau an, dass sie das noch bereuen werde und scheute sich auch nicht mir das Gleiche anzudrohen. Die Polizeibeamten hatten Mühe ihn zu dritt festzuhalten und daran zu hindern, sich auf uns zu stürzen.

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Endlich bekommen berufstätige Mütter Unterstützung seitens der Justiz: Entweder Betreuungsplatz oder Schadensersatz

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Five little children with thumbs up
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Diese Entscheidung war eigentlich überfällig. Nachdem bereits am 01.08.2013 der § 24 Abs. 2 SGB VIII in Kraft getreten ist, haben Mütter nunmehr auch eine Handhabe, ihr hierin normiertes Recht durchzusetzen.

In § 24 Abs. 2 SGB VIII heißt es nämlich:

„Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“

Doch in vielen Städten und Gemeinden werden bis heute nicht ausreichend Betreuungsplätze für Kleinkinder zur Verfügung gestellt. Da bleibt berufstätigen Müttern, die über keine innerfamiliä- ren Unterbringungsmöglichkeiten verfügen, nur die Möglichkeit, teure Tagesmütter zu engagieren oder zuhause zu bleiben.

Das wollten 3 Mütter aus Leipzig sich nicht gefallen lassen. Sie hatten keinen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Ihre Kinder von der Stadt Leipzig zugewiesen bekommen. Daraufhin verklagten Sie die Stadt auf Schadensersatz in Höhe des Ihnen hierdurch entstehenden Verdienstausfalls.

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Der Trennungsunterhalt: Wer ihn bekommt und wie er berechnet wird.

計算機とカップル
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Sobald sich die Eheleute trennen endet der Familienunterhalt nach § 1360 BGB, aus dem eine wechselseitige Unterhaltsverpflichtung resultiert.

Von nun an hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte gegenüber dem Ehegatten, der über höhere Einkünfte verfügt einen einseitigen Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB. Voraussetzung ist der Bestand einer Ehe und, dass die Ehegatten völlig voneinander getrennt leben und zwar im Sinne des § 1567 BGB. Es darf keine häusliche Gemeinschaft bestehen, was bedeutet, dass die Eheleute die Gemeinsamkeiten in allen Bereichen aufgehoben haben, eben die Trennung von “ Tisch und Bett“.

Offensichtlich ist eine solche Trennung bei Auszug eines Ehepartners aus der ehelichen Wohnung erfolgt. Möglich ist aber auch eine Trennung innerhalb der Wohnung. Dann müssen aber die Lebensbereiche so vollständig wie möglich getrennt werden. D. h., die Räume werden jeweils einem Ehepartner zur alleinigen Nutzung überlassen und hinsichtlich Küche und Bad Nutzungszeiten vereinbart. Gegenseitige Versorgungsleistungen, wie Wäsche waschen und Essen kochen dürfen nicht mehr erbracht werden.

Beim Trennungsunterhalt ist bis zur Rechtshängigkeit der Scheidungsklage nur der Elementarunterhalt und ab dann auch der Vorsorgeunterhalt geschuldet.

Hinzukommen können weitere unselbständige Unterhaltsteile, wie die Kosten für eine Krankenversicherung, wenn eine Mitversicherung mit dem Unterhaltsschuldner nicht oder nicht mehr besteht, oder auch ein regelmäßig auftretender krankheitsbedingter Mehrbedarf infolge einer chronischen Erkrankung.

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Wenn sich Eltern an den Sparkonten der Kinder vergreifen, hat das Folgen!

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lachendes kind mit sparschwein auf der schulter
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Es ist zwar kaum zu verstehen, kommt aber gar nicht so selten vor, dass Eltern von den Sparkonten der Kinder Geld abheben.

Über solch einen Fall hatte kürzlich das OLG Bremen zu entscheiden.

Der Kindesvater hatte mehrfach von den Konten seiner beiden minderjähregen Töchter Geld abgehoben. Es handelte sich dabei um Sparbücher, die er und seine Frau für die Kinder angelegt hatten, und auf die auch Dritte, insbesondere die Großeltern, Geld einzahlten. Mit dem Geld wurden nach Angaben des Vaters Geschenke und Möbel für die Kinder gekauft und Urlaubsreisen mitfinanziert. Einen Teil des abgehobenen Geldes zahlte der Kindesvater wieder auf die Konten ein, bei der einen Tochter fehlte jedoch noch ein Betrag i. H. von 500,- €, bei der anderen i. H. von 3.3190,90 €.

Diese Beträge klagten die beiden minderjährigen Töchter, vertreten durch einen Ergänzungspfleger ( § 1909 BGB ), im Wege des Schadensersatzes ein.

Das erstinstanzlich mit dem Fall betraute AG Bremerhaven gab dem Antrag statt. Hiergegen wendete sich der Kindesvater mit der Beschwerde an das OLG Bremen.

Auch das OLG Bremen hält den Vater für schadensersatzpflichtig und das wohl zu Recht. Es leitet den Schadensersatzanspruch aus § 1664 BGB ab. Dort heißt es:

“ Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge Dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sich in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.“

Diese Norm legt nach Auffassung des Gerichts nicht nur einen Haftungsmaßstab fest, sondern ist zugleich auch eine Anspruchsgrundlage, wenn Eltern gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen.

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Wann handelt es sich beim Autokauf um einen Verbrauchsgüterkauf und welche Vorteile hat das?

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Gebrauchtwagenhandel. Gebrauchte Autos bei Autohändler.
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Ein sogenannter „Verbrauchsgüterkauf“ liegt vor, wenn Sie als Privatperson von einem Autohändler einen Pkw kaufen.

Verbraucher (Privatperson) ist jeder, der ein Auto nicht zu gewerblichen Zwecken oder zur Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit kauft.

In diesem Fall gibt es bestimmte gesetzliche Bestimmungen, die dem  Schutz des Käufers dienen. Es handelt sich dabei um die §§ 474 ff BGB.

 

Danach gilt Folgendes:

 

  • der Verkäufer darf keine von den gesetzlichen Regelungen abweichenden und den Käufer benachteiligenden vertraglichen Vereinbarungen treffen. Solche Vereinbarungen sind unwirksam.
  • er darf auch die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Mängeln an dem Fahrzeug nicht im Kaufvertrag unter die gesetzlichen Fristen verkürzen. Das heißt, dass bei einem Neuwagenkauf die Ansprüche auf Sachmängelgewährleistung erst frühestens nach zwei Jahren ( § 475 Abs. 3 BGB ) und beim Kauf eines Gebrauchtwagens nach einem Jahr ( § 475 Abs. 2 BGB ) verjähren.
  • zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf ein Mangel, so wird vermutet, dass er bei Übergabe bereits vorgelegen hat ( § 476 BGB).
  • der Letztverkäufer hat beim Neuwagenkauf ein Rückgriffsrecht gegen den Vorlieferanten, wenn der Käufer ihm gegenüber einen Sachmangel wirksam geltend macht ( § 478 BGB ).

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Der Schrecken der Autofahrer: Die MPU-Untersuchung, landläufig auch „Idiotentest“ genannt.

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MPU #121028-001
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In diesem Artikel möchte ich erläutern, wann eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) angeordnet wird, wie diese abläuft und ob und wie man sich darauf vorbereiten kann  und sollte.

Die häufigsten Fälle, in denen eine MPU angeordnet wird, sind mit über 50% die Fahrten unter Alkoholeinfluß. Wer mit einem Blutalkoholwert von  1,6 Promille oder mehr hinter dem Steuer erwischt wird, muß zur MPU, das ergibt sich aus § 13 FeV(Fahrerlaubnisverordnung). Bei Wiederholungstätern reicht bereits ein deutlich niedrigerer Wert aus. Hier kann schon ab 0,5 Promille eine MPU angeordnet werden.

Auf Platz zwei landen die Fahrten unter Drogen- und Medikamenteneinfluß mit 21%. Die Polizei nimmt hier bei Verdacht von Drogeneinfluß oftmals den Drogenwischtest (meist als Speicheltest) zur Hilfe, mit welchem sich selbst kleinste Mengen von Cannabis, Heroin, Kokain, Ecstasy und diversen anderen Drogen nachweisen lassen. Bei diesen illegalen Drogen gilt eine Null-Toleranz-Grenze, d. h. auch der Nachweis kleiner  Mengen reicht aus um eine MPU anzuordnen.

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