Ein im Zuge einer Trennung häufig gemachter Fehler, den Sie vermeiden sollten:
Wenn man die Entscheidung trifft, sich von dem Ehepartner zu trennen, so geschieht dies zumeist in emotionalem Aufruhr. Man möchte dann nur so schnell wie möglich der räumlichen Nähe zu dem Partner entfliehen und zieht oft Hals über Kopf aus der ehegemeinsamen Wohnung aus. Dabei nimmt man dann auch nur das Nötigste mit. Den Rest beabsichtigt man sich später zu holen.
Hauptsache, man ist der so belastenden Situation erst einmal – zumindest räumlich – entflohen.
Im Nachhinein ist es aber oftmals sehr schwierig, noch an benötigte Dokumente und Unterlagen heranzukommen. Oft passiert es auch, dass, wenn ein gemeinsames Konto besteht, der andere Ehepartner die Gelegenheit nutzt und dieses leerräumt. Gleiches kann Ihnen passieren, wenn Sie die bestehende Kontovollmacht des Ehepartners für Ihr Konto nicht widerrufen haben.
Im schlimmsten Fall können solche Versäumnisse sogar langwierige Gerichtsverfahren notwendig werden lassen, die ansonsten in sehr vielen Fällen hätten vermieden werden können.









