Das Betreuungsgeld: „Motivator zur Eigenbetreuung, oder eher ein untauglicher Versuch?„
Grundlagen und Auswirkungen des zum 01.08.2013 eingeführten Betreuungsgeldes
Mit der Einführung des Betreuungsgeldes zum 01.08.2013 hat der Bund das Ziel der staatlichen Familienförderung in der Weise umgesetzt, dass Eltern, die ihre Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren betreuen und nicht in staatliche geförderten Einrichtungen betreuen lassen, eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Gezahlt wird das Betreuungsgeld ab dem 15. Lebensmonat bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats und damit maximal für die Dauer von 22 Monaten.
Es schließt nahtlos an das Elterngeld an, das nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BEEG eine Rahmenbezugszeit von 14 Monaten hat.
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