Der Porsche gehört mir!

Wer bekommt das Auto nach Trennung und Scheidung?

Dies ist ein äußterst beliebtes Streitthema im Zuge einer Trennung, insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen und dann, wenn nur ein Auto vorhanden ist.

Aber auch dann, wenn das Fahrzeug für einen Ehepartner, meist den Mann, einen besonderen Stellenwert hat, es sich bspw. um ein von ihm nach jahrelangem Sparen erworbenes Liebhaberstück handelt, ist Streit vorprogramiert.

Doch ist dieser Streit in den meisten Fällen absolut unnötig, da es hier klare gesetzliche Vorgaben gibt.

Zur Beruhigung der Männer vorab:

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Wie Sie trotz Gütertrennung Ihr Geld zurückbekommen.

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In meinem Artikel vom 31.03. 16 hatte ich bereits über die „Konkludente Ehegatteninnengesellschaft“ als güterrechtlichem Ausgleichsanspruch referiert.

Heute möchte ich Ihnen eine andere Möglichkeit, in der Ehe für den Ehepartner investiertes Geld zurückzubekommen, vorstellen.

Es ist mir passiert

und geschieht auch vielen anderen, die in dem Glauben an den Ehepartner und den Bestand der Ehe ohne vertragliche Regelungen dem anderen Geld zur Verfügung stellen. Die Ehe geht in die Brüche, der Ehepartner beruft sich auf den Ehevertrag, der Gütertrennung vorsieht, und der Ehegatte, der ihm sein Geld gegeben hat, steht mit leeren Händen da.

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Bei Trennung an die Bankkonten denken!

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Der Streit um Kontenguthaben.

Bei einer Trennung ist und bleibt der Streit um die Aufteilung der Kontenguthaben ein Dauerbrenner.

Oft räumt ein Ehepartner auch einfach klammheimlich das Gemeinschaftskonto leer und der andere sieht sich – möglichst noch am Monatsanfang – damit konfrontiert, kein Geld zur Verfügung zu haben.

Wie Sie das verhindern können und was Sie beachten müssen, damit befasse ich mich in der Folge.

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Ehevertraglicher Gesamtverzicht – ansonsten keine Heirat.

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Vor diese Alternative werden auch heute noch insbesondere Frauen von ihren zukünftigen Männern gestellt.

Vor einiger Zeit kam eine junge Frau aus Heidelberg in meine Kanzlei und erklärte mir, dass ihr Verlobter sie nur heiraten wollte, wenn sie einen Ehevertrag, dessen Entwurf sie dabei hatte, unterschreibt.

Auf meine Nachfrage nach ihren Lebensumständen, erzählte sie mir, dass sie aus einfachen Verhältnissen käme und eine Ausbildung zur Konditorin abgeschlossen habe. Auf einer Party habe sie ihren jetzigen Verlobten kennengelernt, welcher aus einer Unternehmerfamilie stamme. Er selbst sei Geschäftsführer eines im Eigentum seines Vaters stehenden Bauunternehmens, welches er in Kürze übertragen bekommen sollte. Zudem gab es weiteres Vermögen, das er als einziges Kind einmal erben würde.

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Gütertrennung – Das Aus für vermögensrechtliche Ansprüche?

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Häufig besteht der vermögendere Partner vor Eheschließung auf dem Abschluß eines Ehevertrages, in dem die Gütertrennung vereinbart wird.

Wenn die Eheleute sich dann später trennen behält grundsätzlich jeder sein Vermögen.

Das kann jedoch in vielen Fällen zu äußerst ungerechten Ergebnissen führen.

Hierzu ein paar Beispiele:

  1. Der Ehemann M gründet während der Ehe eine Schreinerei und die Ehefrau F übernimmt die komplette kaufmännische Seite, führt also die Büroarbeiten eigenständig durch. Beide sind sehr tüchtig und die Schreinerei floriert. Nach 15 Jahren hat die Schreinerei einen Verkehrswert von 200.000,-€. Nun trennt sich M von F.
  2. F arbeitet zwar nicht im Betrieb mit, gibt dem M aber aus ihrem Vermögen 50.000,€ als Startkapital zur Gründung des Betriebes.
  3. F gehört ein Grundstück, auf das die Eheleute ein Haus bauen wollen. M ist als Bauhandwerker vom Fach und baut das Haus überwiegend in Eigenleistung.

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Schutzimpfung: Nur wenn beide Elternteile zustimmen

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Die Impfentscheidung muß nun doch von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden.

In meinem Artikel vom 15.03.2016 hatte ich von einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt berichtet, welche das Impfen der Kinder als eine Angelegenheit des täglichen Lebens ansah und damit klarstellte, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, hierüber allein entscheiden kann.

Eine Mutter wollte ihre Kinder impfen lassen, der getrenntlebende Vater war dagegen. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, die bei der Mutter lebten.

Diese Entscheidung wurde nun zweitinstanzlich vom OLG Frankfurt aufgehoben.

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Der Kampf um’s Kind – Was Väter wissen sollten!

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Leider werden Kinder in einer Trennung oft zum Zankapfel zwischen den Elternteilen.

Bei Frauen spielen hier oft erhebliche Ängste, wie die, auch noch das geliebte Kind zu verlieren, eine Rolle. Gerade dann, wenn sie finanziell dem Kind nicht viel bieten können, der Vater aber über ein gutes Einkommen verfügt, quälen die Frauen sich oft mit der Angst, der Vater könne das Kind „kaufen“ und versuchen deshalb den Kontakt zwischen Vater und Kind einzuschränken oder gar zu unterbinden.

Natürlich gibt es auch andere Gründe, weswegen den Vätern der Umgang erschwert oder verweigert wird.

Doch wenn nicht erhebliche Gründe in der Person des Vaters begründet sind, wie bspw.  Gewalt, sexueller Mißbrauch, Drogensucht, schwere Alkoholabhängigkeit, wird mit dieser Verweigerungshaltung nur dem Kind Schaden zugefügt.

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Ein Papa, der diesen Titel wirklich verdient!

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Väter haben es leider auch heute noch oft schwer, wenn sie nach gescheiterter Ehe möchten, dass das Kind oder die Kinder bei ihnen leben.

Manchmal ist dieser Wunsch auch aufgrund der tatsächlichen Lebensumstände zwar nachvollziehbar, aber schwer mit den Bedürfnissen des Kindes vereinbar. Ich denke da an beruflich stark engagierte Väter, die ein kleines Kind zu sich nehmen wollen. So ein Kind braucht noch ganz viel Nähe von mindestens einem Elternteil und sollt nicht den ganzen Tag fremdbetreut werden, wobei da auch oft noch nicht einmal den Arbeitszeiten des Vaters angepasste Möglichkeiten bestehen.

Immer häufiger ist der Wunsch des Vaters, das erlebe ich in meiner Praxis, jedoch fundiert durchdacht und den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder angepasst. Insbesondere bei Kindern, die schon den Kindergarten oder die Schule besuchen, gelingt es den Vätern gezielt ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anzupassen.

Wenn diese engagierten Väter auch bereits während des ehelichen Zusammenlebens mit der Kindesmutter viel Zeit mit ihren Kindern verbracht haben, dann sollten die Kinder auch bei ihnen leben dürfen, wenn sie dies wollen, und/oder es ihrem Wohl am ehesten entspricht.

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Reparaturkosten – Was Sie bei fiktiver Abrechnung bekommen.

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Bei der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten kürzen die Versicherungen gerade aktuell wieder auf Teufel komm raus die geltend gemachten Schadenspositionen.

Ganz beliebt ist das Benennen einer angeblich wesentlich günstigeren, in der Nähe des Wohnorts des Geschädigten liegenden, Werkstatt. Oftmals sind die vorgenommenen Kürzungen wahrlich abenteuerlich und auch vollkommen unberechtigt.

Welche Abzüge Sie sich unter welchen Voraussetzungen gefallen lassen müssen, damit befasse ich mich in diesem Artikel.

Maßgeblich ist insbesondere eine aktuelle Entscheidung des BGH zu diesem Problem.

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Beziehung gescheitert – Ehemann verschwunden!

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Der Fall:

 

Eine völlig aufgelöste Frau kam in meine Kanzlei und erklärte mir, dass ihr Ehemann am Wochenende plötzlich seine Sachen gepackt und mit den Worten gegangen sei, sie solle es nicht wagen, Unterhalt von ihm zu verlangen, sonst passiere etwas.

Sie war schwanger und hatte gerade erst ihre Ausbildung abgeschlossen.

So hatte sie kein Einkommen und war auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Doch sie hatte auch große Angst vor ihrem Mann und dessen Reaktion, wenn er einen Brief von mir bekäme, in dem ich ihn zur Unterhaltszahlung auffordere. Außerdem wußte sie nicht sicher, wo er sich aufhielt.

 

Hier war schnelle Hilfe gefragt.

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