Das Handy klingelt 20 Mal am Tag. Zig SMS oder WhatsAp-Mitteilungen warten darauf gelesen zu werden. Nachts klingelt es sturm an der Tür. Tagsüber passt er oder sie sie ab und redet sanft oder auch drohend auf sie ein und versucht sie dazu zu überreden, die Beziehung wieder aufzunehmen. Sie fühlen sich verfolgt, haben Alpträume, Angst und ändern vielleicht sogar Ihre Lebensgewohnheiten, um dem Stalker weniger Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zu geben.
Sie werden gestalkt.
Oft über Monate und Jahre hinweg mit gravierenden Folgen für Ihr eigenes Leben.
Wer tut so etwas und warum?
Die überwiegende Zahl der Stalker ist männlich. Cirka 18 % aller Frauen und 5 % aller Männer in Deutschland werden mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt. Zumeist handelt es sich bei Stalkern um Menschen, die entweder über ein geringes Selbstwertgefühl verfügen und schon in der Beziehung ziemlich abhängig vom Partner waren, oder um Personen mit einer narzistischen Persönlichkeitsstörung, die eine Trennung als unendliche, nicht akzeptable, Kränkung empfinden, so die Meinung von namhaften Psychotherapeuten.
Wer stalkt will – wie auch die Menschen, die häusliche Gewalt ausüben – Macht über den Expartner.
Um diese Macht zu erlangen und zu behalten, ist vielen Tätern jedes Mittel recht. Sie werden in einigen Fällen auch gewalttätig und auch Mordfälle sind bekannt.
So der damals durch die Medien bekannt gewordene Fall der Corinna M. aus dem Dorf Etelsen bei Bremen. Ihr Mann hatte eine andere Frau kennengelernt und es kam zur Trennung. Dann wollte er sie zurückgewinnen, doch sie wollte keine Beziehung mehr mit ihm eingehen. Daraufhin wurde er zum Stalker. Die Nachstellungen wurden immer exzessiver, die Nachbarn versuchen, Corinna zu beschützen. Ein Zeuge weist die Polizei daraufhin, dass er erfahren habe, dass Michael, der Mann von Corinna, diese töten will. Doch die aufnehmende Polizeibehörde in Bremen leitet dies nicht an die örtliche Polizeibehörde weiter. Auch ein von der Frau gerichtlich beantragtes Kontaktverbot wird abschlägig beschieden, da es zum Wohle der ehegemeinsamen Kinder notwendig sei, dass diese Umgang mit dem Vater haben könnten.
Am 07.03.2005 lauert Michael seiner Frau am Arbeitsplatz auf und tötet sie mit 16 Messerstichen. Die Kinder wachsen in Pflegefamilien auf.
Was können Sie tun, damit es nicht so weit kommt?
Gerade wir Frauen neigen oft dazu uns, wenn wir von unseren Expartnern belästigt werden, erst einmal selbst mitverantwortlich zu fühlen. Teilweise haben wir auch Mitleid und scheuen davor zurück, dem Ex zu schaden, indem wir ihn anzeigen oder gerichtlich gegen ihn vorgehen. Doch das ist falsch und kann fatale Folgen haben. Die meisten Stalker hören freiwillig nicht mit den Belästigungen auf, sondern intensivieren sie mit der Zeit immer mehr. Die Verhaltensmuster ähneln da sehr denen häuslicher Gewalttäter.
Wenn Sie gestalkt werden sollten Sie daher zum Einen Strafanzeige bei der Polizei erstatten und zum Anderen einen Anwalt aufsuchen.
Nach einigen spektakulären Stalking-Fällen, wie dem oben Genannten, trat im Jahr 2007 der § 238 StGB in Kraft, welcher einige Fälle des Stalkings unter Strafe stellt.
§ 238
Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. | seine räumliche Nähe aufsucht, |
2. | unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, |
3. | unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, |
4. | ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder |
5. | eine andere vergleichbare Handlung vornimmt |
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Voraussetzung für eine Verurteilung nach § 238 StGB ist danach, dass der Täter beharrlich vorgeht und das Opfer in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Beide Merkmale sind nicht klar definiert und es unterliegt daher dem Ermessensspielraum des Richters, ob er die Tatbestandsmerkmale für erfüllt hält. Was hält er noch für zumutbar und was nicht?! Leider führen diese Abwägungen oft zu Verfahrenseinstellungen.
Doch es gibt auch effektivere Möglichkeiten. So können nach § 1 GewSchG Näherungsverbote und andere Maßnahmen zum Schutz des Opfers vor Gewalt und Nachstellungen in Eilverfahren vor dem Familienricht in Form einer einstweiligen Anordnung ohne zuvorige mündliche Verhandlung erlassen werden. Diese Anordnung wird dem Stalker dann über den vom Gericht beauftragten Gerichtsvollzieher zugestellt und vollstreckt. Handelt der Stalker dann der Anordnung zuwider macht er sich strafbar.
Jeder, der gestalkt wird, ist anspruchsberechtigt.
Eine weitere Möglichkeit ist auch die Erhebung einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage, jedoch eher in Fällen, in denen die Belästigungen noch nicht so massiv sind und vor allen Dingen keine Gewalt ausgeübt oder angedroht wurde.
In jedem Fall sollten Sie, wenn Sie gestalkt werden, unverzüglich einen Anwalt aufsuchen und sich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und die in Ihrem Fall angemessene und gebotene Vorgehensweise beraten lassen.
Gehen Sie kein Risiko ein!
Lassen Sie es nicht zu, dass ein Stalker Ihre Lebensführung beeinträchtigt und Ihnen Angst einjagt!
Wehren Sie sich!