Allgemeine Werbestrategien
Wer bei Google „Scheidung online“ eingibt, erhält derzeit über 7 Millionen Treffer.
Das dokumentiert eindrucksvoll, dass die „Scheidung online“ für uns Anwälte ein lukratives Geschäft ist.Die beliebteste Werbestrategie der Anbieter ist die – angebliche – Kostengünstigkeit. Es wird Ihnen als potentiellem Mandanten suggeriert, dass Sie hier zum Dumpingpreis geschieden werden.
Das und auch einige andere Werbestrategien sind meiner Ansicht nach nicht sehr seriös und Anpreisungen wie “ Scheidung günstig“ oder „Expressscheidung“ sollten auch nicht als „Vorteil“ einer Scheidung online verstanden werden. Das Ergebnis dieser offensiven Werbung ist meiner Erfahrung nach eine Verunsicherung von Mandanten, für die die Scheidung online eine echte Alternative wäre und die Abwertung dieser Form der Scheidung als „Billigmodell“.
Allgemeine Tests und Bewertungen zum Thema „Scheidung online“ gibt es nicht und kann es auch nicht geben, da die Scheidung, egal ob online oder herkömmlich, ein individuelles Mandatsverhältnis zwischen beauftragtem Anwalt und Mandant ist.
Was unter einer „Online Scheidung“ zu verstehen ist, habe ich bereits in einem früheren Artikel erläutert.
Angesichts der unübersichtlichen Massenwerbung mit dieser Form der Scheidung möchte ich Ihnen einige aus meiner Sicht wichtige Hinweise für die Auswahl des für Sie möglicherweise geeigneten Anbieters an die Hand geben.
Eins vorab:
Auch ich biete diese Form der Scheidung an, bin also sicherlich nicht objektiv, aber mir liegen meine Mandanten und deren Schicksal noch am Herzen und ich möchte auch den Anwaltsberuf nicht als rein kommerzielles Geschäft degradiert wissen.
Anbieter bewirbt die Scheidung online mit niedrigem Preis
„Unschlagbar preiswert“ ist die Scheidung online nicht!
Da die Scheidung online sich vornehmlich für Ehepartner eignet, die sich über alle mit der Trennung und Scheidung verbundenen Angelegenheiten ((Soweit minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind: Sorge- und Umgangsrecht), Finanzen, Unterhalt, Haushaltsgegenstände, Vermögen, etc.) einig sind, benötigt nur ein Ehepartner für die Scheidung einen Anwalt. Die Kosten hierfür können sich die Ehepartner teilen.
Das ist jedoch bei einer herkömmlichen einvernehmlichen Scheidung, bei der ein Ehepartner oder beide gemeinsam einen Anwalt aufsuchen, genauso. Der Anwalt darf zwar nur einen Ehegatten vertreten und für diesen den Scheidungsantrag stellen, er kann jedoch, soweit beide Ehegatten sich wirklich einig sind, mit beiden zusammen ein Beratungsgespräch führen. Bleibt es dabei, dass die Ehegatten einvernehmlich geschieden werden wollen und ansonsten keinerlei Regelungsbedarf besteht, benötigt der andere Ehepartner keinen eigenen Anwalt, sondern kann im Scheidungstermin ohne anwaltliche Unterstützung der Scheidung zustimmen. Auch hier können sich die Ehepartner also die Kosten des einen Anwalts teilen.
Es gibt insoweit also keinen finanziellen Unterschied zwischen der Scheidung online und der herkömmlichen Scheidung.
Immer mehr Anbieter werben damit, dass sie die Reduzierung des Streitwertes um 20 bist 30 Prozent beantragen und so die Kosten für den Mandanten erheblich senken.
Hier wird die Werbung in meinen Augen unseriös.
Tatsache ist, dass der Streitwert ( richtig: Verfahrenswert) im Gesetz in § 43 FamGKG geregelt ist. Die Chancen eines Antrag auf Herabsetzung dieses gesetzlich normierten Verfahrenswertes tendieren gen Null. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in welchem ein solcher Antrag Erfolg hatte.
Die Kostenersparnis einer Scheidung online liegt allenfalls in ersparter Zeit und entfallenden Fahrt- und Portokosten.
Das ist insbesondere für Ehepartner relevant, welche nach der Trennung weiter weg, eventuel sogar ins Ausland gezogen sind. In diesen Fällen ist die Scheidung online tatsächlich erheblich günstiger, da dieser Ehegatte bequem alle Informationen und Unterlagen per Email, Telefon, Fax und ggf. auch via Skype austauschen kann.
Der Mythos „Expressscheidung“
Ja, auch die Werbung mit der Schnelligkeit der Scheidung online ist heiße Luft.
Online ist nur die Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant. Sie müssen also keinen Termin vereinbaren, sondern können die Formulare zu jeder Tages- und Nachtzeit im Internet ausfüllen und auch Emails schreiben und beantworten, wann immer Sie mögen und Zeit haben.
Das Verfahren bei Gericht läuft jedoch nicht online.
Dem Gericht ist es egal, ob Sie Ihren Anwalt persönlich oder online konsultieren.
Der Verfahrensgang ist in beiden Fällen identisch.
Das heißt, dass Schriftsätze bei Gericht grundsätzlich postalisch eingereicht werden und im Scheidungstermin beide Ehegatten und der Anwalt persönlich erscheinen müssen. Eine Scheidung per Videokonferenz ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen, noch Zukunftsmusik.
Individuelle Beratung geht auch online
Achten Sie darauf, dass der die Scheidung online anbietende Anwalt Fachanwalt im Familienrecht ist. Da ein Fachanwalt eine Zusatzausbildung absolvieren und jährlich qualifizierte Fortbildungen besuchen muß, können Sie bei ihm von einer hohen Fachkompetenz ausgehen.
Auch bei einem Online-Mandat sollte der Anwalt schnell auf Ihre Anfragen reagieren und Sie individuell beraten. Ganz wichtig ist, dass Sie auch die Möglichkeit haben, per Telefon oder idealerweise sogar per Skype mit ihm zu kommunizieren. Wohnen Sie nicht weit von der Kanzlei entfernt, sollte auch auf Wunsch ein persönliches Gespräch in den Kanzleiräumen möglich sein. Nur im direkten Kontakt (per Telefon, Skype oder persönlich) können Sie erkennen, ob die Chemie stimmt und Sie sich gut aufgehoben fühlen. Zudem kann der Anwalt so detailierte Fragen stellen und auch Probleme erkennen und besprechen.
Nimmt sich ein Anwalt hierfür nicht die Zeit und wimmelt Sie mit kurzen Phrasen ab, ist er sicher nicht der Richtige für Ihr individuelles Scheidungsanliegen.
Ganz wichtig ist auch die Kostentransparenz. Der Anwalt muß ihnen die voraussichtlichen Kosten (exakt werden sie später vom Gericht unter Anwendung von § 43 FamGKG festgesetzt) des Scheidungsverfahrens errechnen und mitteilen. Bei geringem Einkommen ist Ihnen der Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe zu geben.
Nur dann, wenn Sie sich bei dem Anwalt gut aufgehoben fühlen, sollten Sie ihn mit Ihrer Scheidung beauftragen.
Denn „Scheidung online“ heißt nicht:
schnelle, pauschale Massenabfertigung,
sondern:
individuelle, kompetente Beratung und Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens unter Nutzung der modernen Kommunikationsmittel.
Dann und nur dann hat dieses Verfahren für Sie Vorteile. Diese bestehen vornehmlich in der damit verbundenen Zeitersparnis.
Wenn Sie also mit dem Rechner vertraut und zeitlich stark eingebunden sind, oder aber Ihnen diese Art der Kommunikation einfach lieber ist, dann ist die Scheidung online für Sie der geeignete Weg.
Interessieren Sie sich für eine Scheidung online? Rufen Sie mich unverbindlich an oder informieren Sie sich auf meiner Website. Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
Ihre Fachanwältin im Familienrecht und kompetente Begleiterin für IHRE Scheidung – online oder in meinen Kanzleiräumen.