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Online-Scheidung in Deutschland – Wie funktioniert die überhaupt?

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Wenn Sie den Begriff „Online-Scheidung“ bei Google eingeben, erhalten Sie über sieben Millionen Treffer und finden -zig Kanzleien, die damit werben, dass die Online-Scheidung schneller, billiger und bequemer ist. Wenn Sie die einzelnen Werbetexte der Kanzleien lesen, sind Sie hinterher wahrscheinlich noch verwirrter als vorher. Ich will ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Was versteckt sich eigentlich
hinter dem Begriff „Online-Scheidung“?

Um einem Irrtum gleich einmal vorzubeugen:

Die Scheidung selbst erfolgt ganz normal und klassisch vor dem Familiengericht. Die Eheleute müssen zu dem Scheidungstermin persönlich anwesend sein und werden zu den Scheidungsvoraussetzungen (Vollendung des Trennungsjahres) angehört. Der Versorgungsausgleich wird ggf. noch kurz erörtert und dann verkündet der Familienrichter die Scheidung. Das dauert zumeist nicht mehr als 15 Minuten.

Online erfolgt nur die vorherige Korrespondenz mit Ihrem Anwalt. Sie füllen alle notwendigen Formulare zuhause aus und schicken diese per Mausklick oder auch mit der Post an Ihren Anwalt. Bei Nachfragen kontaktieren Sie Ihren Anwalt via Email, Telefon oder – wenn derAnwalt das anbietet – auch per Skype.

Die Vorteile der Online-Scheidung:

Kein Terminzwang,

Sie müssen sich keinen Urlaub nehmen, um Termine beim Anwalt wahrnehmen zu können,

Sie sparen Zeit, Nerven und Geld.

 

Wer also ohnehin viel vor dem Rechner sitzt, für den hat die Online-Scheidung handfeste Vorteile.

Da die Möglichkeiten des direkten Austausches mit dem Anwalt jedoch in den meisten Kanzleien bei einer Online-Scheidung eingeschränkt sind, eignet sich diese vornehmlich für Eheleute, die eine einfache, diskrete, schnelle und bequeme Scheidung wünschen und sich über nichts streiten, bzw. alle Scheidungsfolgen ( z. B. Unterhalt, Umgang, Haushaltsteilung, etc.) schon einvernehmlich geregelt haben.

Bei der Online-Scheidung benötigen Sie, da Sie die Scheidungsfolgen bereits geregelt haben, bzw. über die Scheidung (und den Versorgungsausgleich) hinaus kein Regelungsbedarf besteht, nur einen Anwalt. Dadurch sparen Sie weitere erhebliche Kosten bei der ohnehin schon kostengünstigsten Form der Scheidung.

Natürlich gibt es auch Kritik an der Online-Scheidung. Die Kritiker wenden ein, dass ein persönliches Gespräch mit dem Mandanten nötig sei, um offene Fragen zu erkennen und klären zu können. Manche Dinge ließen sich auch nicht am Telefon besprechen.

Diese Kritik ist aber nur dann berechtigt, wenn der jeweilige Anwalt, was tatsächlich häufig geschieht, den Kontakt mit dem Mandanten tatsächlich auf Emails und rar gesäte, kurz gehaltene, Telefonate beschränkt.

Mich hat dieser tatsächlich potentiell problematische,
eingeschränkte Austausch dazu bewogen, meinen Mandanten auch
bei der Online-Scheidung kostenlos ein Mehr an Service anzubieten,
indem ich ausführliche Telefonkontakte via Skype oder Zoom anbiete
und grundsätzlich  im telefonischen und auf Wunsch auch
persönlichen Gespräch detailliert nachfrage und so offene, regelungsbedürftige
Punkte erkenne und mit dem Mandanten kläre.

 

Moralische Vorbehalte formuliert die Katholische Bundeskonferenz Ehe-, Familie- und Lebensberatung. Dieser Auffassung zufolge appelliere die Online-Scheidung an die niedersten Instinkte trennungswilliger Paare, einfach und billig aus der Ehe rauszukommen.

Diese Kritik halte ich auch als Katholikin für nicht haltbar. Die Entscheidung sich zu trennen ist ja bei Einreichung der Scheidung – egal ob online oder klassisch – bereits ein Jahr zuvor gefallen. Scheidungsvoraussetzung ist ja die Vollendung des Trennungsjahres. Jeder Mandant, unabhängig davon, ob er in der Kanzlei vorstellig wird oder online die Formulare ausfüllt, möchte so kostengünstig wie möglich geschieden werden. Das hat aber nichts damit zu tun, wie gut oder schlecht er sich mit dem Scheitern seiner Ehe auseinandergesetzt hat.

Außerdem kann man die Zeit nicht anhalten. Der digitale Datenaustausch und auch die digitale Abwicklung von Verträgen, Verhandlungen per Video-Konferenz, etc. sind bereits gängig und werden in Zukunft persönliche Kontakte immer mehr ersetzen.

Auch die Scheidung wird aller Voraussicht nach in naher Zukunft nicht mehr klassisch im altehrwürdigen Gerichtssaal mit Richtern und Anwälten in Robe erfolgen, sondern per Video-Konferenz.

Unsere Zeit wird immer schnellebiger und für viele Mandanten ist da die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches ohne Terminzwang und damit mit wenig Zeitaufwand und dazu noch nervenschonend eine ideale Lösung.

Natürlich ist dies nicht für alle Scheidungswillige die passende Alternative. Es ist nur ein zusätzliches Angebot für gestresste, zeitlich eingespannte, Ehepaare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.

Oft kommen Mandanten zu mir, die eine persönliche Ansprache suchen und auch brauchen. Gerade auch dann, wenn Kinder von der Trennung betroffen sind und die Mandanten gar nicht wissen, was Ihnen bei Trennung und Scheidung zusteht und worauf sie achten müssen, ist die Betreuung vor Ort und persönlich erforderlich.

Wichtig ist also, dass man die Online-Scheidung als zusätzliche, für eine bestimmte, immer größer werdende Klientel, ideale Möglichkeit der Abwicklung eines Scheidungsverfahrens sieht und nicht als das Non-Plus-Ultra für Scheidungswillige schlechthin.

Wenn Sie noch Fragen haben: bitte kontaktieren Sie mich unverbindlich.

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