Wenn man die Entscheidung trifft, sich von dem Ehepartner zu trennen, so geschieht dies zumeist in emotionalem Aufruhr. Man möchte dann nur so schnell wie möglich der räumlichen Nähe zu dem Partner entfliehen und zieht oft Hals über Kopf aus der ehegemeinsamen Wohnung aus. Dabei nimmt man dann auch nur das Nötigste mit. Den Rest beabsichtigt man sich später zu holen.
Hauptsache, man ist der so belastenden Situation erst einmal – zumindest räumlich – entflohen.
Im Nachhinein ist es aber oftmals sehr schwierig, noch an benötigte Dokumente und Unterlagen heranzukommen. Oft passiert es auch, dass, wenn ein gemeinsames Konto besteht, der andere Ehepartner die Gelegenheit nutzt und dieses leerräumt. Gleiches kann Ihnen passieren, wenn Sie die bestehende Kontovollmacht des Ehepartners für Ihr Konto nicht widerrufen haben.
Im schlimmsten Fall können solche Versäumnisse sogar langwierige Gerichtsverfahren notwendig werden lassen, die ansonsten in sehr vielen Fällen hätten vermieden werden können.
Es ist daher immer ratsam, bevor Sie Ihrem Ehepartner Ihre Trennungsabsicht mitteilen, bereits wichtige Dokumente, wie Versicherungsunterlagen zumindest in Kopie in Ihren Besitz zu bringen. Ebenso ist es wichtig, dass Sie, soweit möglich, Nachweise über die Einkommens- und Vermögensver-hältnisse des Ehegatten sichern. Kopieren Sie sich alles, was Ihnen wichtig erscheint. Es wird Ihnen im Zuge der Auseinandersetzung Ihrer Ehe viel Ärger und Zeit ersparen.
Auch eine möglichst vollständige Auflistung über alle Haushaltsgegenstände sollten Sie anfertigen, bevor Sie die ehegemeinsame Wohnung verlassen. Haushaltsgegenstände sind alle Dinge, die während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden und der gemeinsamen Lebensführung dienten. Unerheblich ist hierbei, wer diese Sachen bezahlt hat. Vorehelich von einem Ehepartner angeschaffte Gegenstände verbleiben in dessen Alleineigentum. Im Nachhinein ist dies schwierig, insbesondere dann, wenn Sie keinen Zugang mehr zu der Wohnung haben. Fertigen Sie eine solche Liste aus dem Gedächtnis heraus, werden Sie voraussichtlich Einiges vergessen.
Ganz wichtig ist es auch, falls vorhanden, eine Kontovollmacht des Partners vor der Trennung zu widerrufen. Haben Sie ein gemeinsames Konto, so eröffnen Sie vorher ein Eigenes und überweisen Sie sich einen von Ihnen in nächster Zeit benötigten und angemessenen Betrag auf dieses Konto. Wenn Sie berufstätig sind veranlassen Sie Ihren Arbeitgeber Ihren Lohn zukünftig auf dieses Konto zu zahlen.
Wenn Sie die vorbenannten Ratschläge beherzigen ersparen Sie sich bspw. in Unterhaltsverfahren langwierige außergerichtliche und oft auch aufgrund hartnäckiger Auskunftsverweigerung notwendig werdende gerichtliche Verfahren.
Außerdem haben Sie viel bessere Möglichkeiten schnell Ihre Ansprüche geltend zu machen und ggf. durchzusetzen und dann nach vorne schauen und sich Ihr neues Leben ohne den Ehegatten aufbauen zu können.
Als Anwalt kann man dann auch mit Ihnen erarbeiten, was für Sie wichtig ist und wo Sie Ihrem Partner gegenüber eventuell Zugeständnisse machen können, so dass oft tragfähige und umfassende Vereinba- rungen getroffen werden können, die Rechtsstreite, die meist psychisch sehr belastend sind und Sie weiter an das Vergangene ketten, vermieden werden können.
Meiner Erfahrung nach ist es auch fast immer ein großer Vorteil, wenn man schnell realistische Forderungen, wie bspw. die auf Unterhaltszahlung, nachvollziehbar und deutlich gegenüber dem Partner geltend machen kann. Hat man dessen Einkommensunterlagen, so können durch einen Anwalt nachprüfbare Berechnungen gefertigt werden, die dann auch meist zügig akzeptiert werden.
Je mehr Unterlagen Sie zur Verfügung haben, desto sachlich fundierter können Ihre Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden. Wenn Sie erst im Trüben fischen müssen, weil Ihnen wenig Informa- tionen und Unterlagen zur Verfügung stehen, führt dies zu Verunsicherungen auch auf Seiten des Partners und dann auch oftmals zu Boykotthaltungen desselben, die dann zu unerfreulichen und zeitlich ausgedehnten Rechtsstreiten führen.